Gamsjagd in der Leutasch: Einmal "Strenger Verweis" für Jäger

Gegen Beteiligte/Zeugen der "barbarischen Gamsjagd" in Leutasch wurde ein Verfahren eingeleitet und Urteile verkündet - noch nicht rechtskräftig! | Foto: screenshot youtube
  • Gegen Beteiligte/Zeugen der "barbarischen Gamsjagd" in Leutasch wurde ein Verfahren eingeleitet und Urteile verkündet - noch nicht rechtskräftig!
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LEUTASCH. Die schockierenden Szenen der Gamsjagd vom 15. August nahe dem Scharnitzjoch im Gebiet der Jagd der "Agrargemeinschaft Telfser Alpen" sorgten nach der Veröffentlichung auf youtube für Empörung. Ein russischer Jagdgast zerrt eine angeschossene, aber noch lebende Gams minutenlang die Felsen talwärts, bis die Jagdbegleiter zu ihm aufsteigen und die Gams vom Leid erlösen.
Gegen den Russen ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Tierquälerei.
Über die weiteren "Zeugen" bzw. Beteiligten an dieser Jagd urteilte der Disziplinarausschuss am Montag dieser Woche, es ging dabei noch gar nicht um die Jagd selbst, sondern um Formales, wird dort festgehalten: Der Jagdpächter erhielt einen "strengen Verweis", den Entzug der Jagdkarte, die Bezirkshauptmannschaft entscheidet noch für wie lange. Der Betroffene wird gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil berufen.

Stellungnahme des Tiroler Jägerverbandes zu den am Montag, 25.11. ergangenen Erkenntnissen der Disziplinarkommission:

"Seitens des Tiroler Jägerverbandes wird mitgeteilt, dass heute in der heuer medial bekannt gewordenen Causa "Gamsjagd in der Leutasch" ein Straferkenntnis der Disziplinarkommission unter dem Vorsitz von LJM-Stv. Ernst Rudigier und mit den weiteren Mitgliedern Dr. Hannes Seiser und BJM Thomas Messner ausgesprochen wurde.

Aufgrund des erhobenen Sachverhaltes wurde bei einem Mitglied des Tiroler Jägerverbandes das Verfahren eingestellt, da dieses keinen Einfluss auf die bekannten Handlungen hatte und auch zu weit entfernt von den Geschehnissen war. Hinsichtlich eines weiteren Beschuldigten gibt der Tiroler Jägerverband bekannt, das dieses aufgrund eines anderen Sachverhaltes das Disziplinarerkenntnis "DER STRENGE VERWEIS" verhängt wurde.

Der Tiroler Jägerverband ersucht um Verständnis, dass zu den einzelnen Fällen keine weiteren Details veröffentlich werden, da das Erkenntnis zwar rechtsgültig aber nicht rechtskräftig ist.

Für den Tiroler Jägerverband gilt jedenfalls und unabhängig von den aktuellen Fällen, klar festzustellen, dass unweidmännisches Verhalten insbesondere jenes, das der Tiroler Jägerschaft Schaden zufügt, nicht geduldet und mit der vollen Härte des Standesrechtes geahndet wird! Zudem wird weiter an einer Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gearbeitet - in enger Zusammenarbeit mit den Regierungsfraktionen im Tiroler Landtag.

Bis zur Erlangung der endgültigen Rechtsgültigkeit bitten wir um Verständnis, dass keine weiteren Stellungnahmen zur Causa gegeben werden!"

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