Kurzparkzonen Hall
Gebührenpflichtige Bereiche werden ausgeweitet

- Ab 3. März 2025: Neue gebührenpflichtige Kurzparkzonen in Hall, wie hier in der Speckbacherstraße.
- Foto: Kendlbacher
- hochgeladen von Michael Kendlbacher
Ab 3. März 2025 gelten neue gebührenpflichtige Kurzparkzonen nordwestlich und südlich der Haller Altstadt.
HALL. Ab dem 3. März werden in Hall weitere Kurzparkzonen gebührenpflichtig. Dies wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung mehrheitlich beschlossen. Die Maßnahme betrifft mehrere Straßenzüge, in denen das Parken mit Parkuhr bisher kostenlos war. Im nordwestlichen Bereich der Altstadt sind folgende Zonen betroffen: die Straubstraße, die Erlerstraße, die Schweygerstraße, die Speckbacherstraße, die Kathreinstraße sowie die Recheisstraße. Südlich der Altstadt wird die Gebührenpflicht in folgenden Bereichen neu eingeführt: Hier sind die Münzergasse Süd und die Lendgasse betroffen. Auch hier gilt künftig eine maximale Parkdauer von 180 Minuten – analog zu den Parkplätzen „Saline“ und „Stiftsgarten“. Die Gebührenzeiten entsprechen jenen der bestehenden Zonen; an Sonn- und Feiertagen bleibt das Parken weiterhin kostenlos. Der Ticketkauf ist mit Bargeld oder Debit-Funktion an den Parkscheinautomaten möglich, als Alternative gibt es zudem die EasyPark-App. Eine weitere Änderung betrifft auch noch die Speckbacherstraße: Hier werden anstelle des bisherigen Parkverbots vor dem ehemaligen Schleckergeschäft nun neue Kurzparkzonen-Parkflächen geschaffen.

- Die violetten Straßenzüge werden künftig zur gebührenpflichtigen Kurzparkzone. Parken ist hier für 180 Minuten gestattet.
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Anwohnerparkkarten
Laut Bürgermeister Christian Margreiter sollen in gewissen Bereichen Anwohnerparkkarten für Anrainer angeboten werden. Hier sei man noch in der Ausarbeitung, welche Zonen es tatsächlich trifft. „Was wir nicht wollen, ist das Vermischen. Wir werden es abschnittsweise genau festlegen, wo Anwohnerparkkarten möglich sind und wo eine Kurzparkzone ist“, so der Haller Ortschef, der nochmals betont: „Ich weiß, dass unsere Maßnahme nicht überall auf große Zustimmung stoßen wird, aber es geht hier um öffentliches Gut, dessen Erhaltung auch mit Kosten verbunden ist. Daher erscheint es mir mehr als gerecht, dass jemand, der einen Parkplatz für seine privaten Zwecke nutzt, auch einen entsprechenden Beitrag leistet – besonders vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation unserer Stadt", so Bgm. Margreiter abschließend.
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