Nach Brandkatastrophe im April in Leutasch: Bewohner sitzt immer noch auf der Ruine!

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LEUTASCH (lage). Monate nach dem verheerenden Brand eines Hauses in Leutasch sind die Überreste immer noch nicht beseitigt. Die Eigentümer warten auf Geld von der Versicherung!
Der verheerende Brand am Dienstag, den 13. April 2010 in Leutasch hätte dem Bewohner fast das Leben gekostet. Im Schlaf wurde Lambert K. vom Feuer überrascht, ihm gelang die Flucht durch das Fenster im 2. Stock: Das Seil eines Flaschenzuges war die einzige Rettung (BEZIRKSBLATT hat berichtet).
Inzwischen hat sich K. von der leichten Rauchgasvergiftung und dem Schock erholt, machte schon Pläne für einen Neubeginn am Grundstück, daran ist derzeit aber nicht zu denken: Bis heute ärgern die Überreste der Brandruine die Leutascher, die Trümmer liegen immer noch auf dem Anwesen, so wie am Tag nach dem Feuer. Die beiden Eigentümer warten mit dem Aufräumen, es fehlt das Geld! K. wohnt weiterhin in der daneben liegenden Ferienwohnung: „Ich sitze immer noch auf meiner Brandruine, weil die Versicherung die Schadensabwicklung hinauszögert.“

Geld für Aufräumarbeiten fehlt
„In der Gemeinde und der Nachbarschaft wird die Brandruine immer mehr zum Ärgernis, die wildesten Gerüchte gehen um“, so Lambert: „Einziger Grund für die Verzögerung ist die Weigerung der Versicherung, die Aufräumkosten in der veranschlagten Höhe zu bezahlen, sie legt auch ihre Gutachten nicht offen. Wir hatten schon eine Firma mit dem Aufräumen beauftragt, die konnten aber nicht loslegen, weil kein Geld da ist. Bei den Deponien muss sofort bezahlt werden!“ Ein Rechtsanwalt und Spezialisten für Versicherungs-Risiko-Mangement sind bereits eingeschaltet.
BEZIRKSBLATT fragt bei der Versicherung (Sitz in Wien) nach. Demnach landete das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen erst am 4. 8. bei der Versicherung. Das Verfahren wurde per 13. 7. eingestellt. „Wir haben dann eine Akontozahlung in Höhe von € 55.000,- an den Anwalt von Herrn M. (2/3-Eigentümer des Anwesens, Anm. d. Red.) überwiesen.“ Das bestätigt K., fügt aber hinzu, dass die € 55.000,- die Haushaltsversicherung betrifft und für neue Einrichtung und Entschädigung eines Mieters vorgesehen sind, so Lambert K.: „Das Aufräumen muss aus der Feuerversicherung bezahlt werden, diese hat bis dato nichts ausbezahlt!“ Die Gläubigerbanken haben der Schadenauszahlung nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Wiederaufbau des Gebäudes gewährleistet ist, antwortet die Versicherung auf die BB-Anfrage weiter: „Die uns dazu von Herrn M. vorgelegten Unterlagen sind nicht ausreichend und müssen noch ergänzt werden.“ Es fehlt auch eine Einverständniserklärung der Banken. Die liegen laut Auskunft von K. aber längst vor: „Es handelt sich um reine Verzögerungstaktik, mit dem Ziel, den Versicherungsnehmer weichzuklopfen, damit dieser sich mit einem unzureichenden Auszahlungsbetrag zufrieden gibt!“

Gemeinde spricht Machtwort
Am Montag dieser Woche flatterte K. ein Bescheid der Gemeinde ins Haus: Die Gemeinde zwingt die Besitzer nun aufzuräumen. Lambert K. zeigt Verständnis dafür, doch: „Leider müssen wir das privat finanzieren!“ Sein Rechtsschutz sagt dazu, K. zitiert: „Absolut unüblich und unverständlich, weil die Aufräumarbeiten normal bei jeder Versicherung sofort ausbezahlt werden! – Leider offenbar nicht bei unserer Versicherung.“

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