Bürokratiemarathon und Gesetzesbruch!

Hermann Jenewein befürwortet den Zusammenschluss. | Foto: WKA
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Die Befürworter und Gegner des geplanten Liftzusammenschlusses schenken sich gegenseitig nichts mehr. Während die Wirtschaftskammer den „Bürokratiemarathon, der schnelle Entscheidungen verhindert“, kritisiert, glauben Vertreter der Alpenkonvention zu wissen, „dass jeder verplante Euro verprasst sei, da ein Ruhegebietseingriff einen Gesetzesbruch darstellen würde!“

(mh). Im Bezirk Innsbruck-Land sieht die Wirtschaftskammer einen „besonderen Handlungsbedarf“! „Es kann nicht sein, dass gerade in dem Gebiet, in dem die meisten Menschen Tirols leben, das Wintersportangebot nicht weiterentwickelt wird und die Leute in die weiter entfernten Skigebiete ausweichen müssen. Es braucht ein konkurrenzfähiges Skigebiet im Großraum Innsbruck“, so Hermann Jenewein aus Götzens, Obmann der Wirtschaftskammer-Bezirksstelle Innsbruck-Land.

Der Zusammenschluss würde etwa im Stubaital auch für die junge Generation der Unternehmer wieder neue Perspektiven schaffen sowie mehrere Hundert Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten. „Speziell im Mittelgebirge drohen immer mehr Gemeinden, zu reinen Wohn- und Schlafgemeinden zu werden. Für einen Aufschwung in der Tourismuswirtschaft ist es hier höchste Zeit“, betont Jenewein.

Als Beispiel für immensen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand nennt Jenewein auch den Golfplatz Axams. „Seit Herbst 2005 wird die Realisierung geplant. Mehrmals wurden die Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgearbeitet und ergänzt. Zur tatsächlichen Prüfung soll es nun erst im Frühjahr 2011 kommen, weshalb der frühest mögliche Baubeginn im Jahr 2012 liegt“, so Jenewein. Die Vorbereitungs- und Planungskosten rund um die UVP belaufen sich dabei auf rund 350.000 Euro bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von drei Millionen Euro.

Keine Fusion möglich
Während von den Befürwortern die Werbetrommel bereits gerührt wird, erteilen die Vertreter der Alpenkonvention dem Mega-Projekt eine klare Absage. Um ihre Aussagen zu unterstreichen, haben die Verantwortlichen die Rechtsservicestelle der Internationalen Alpenschutzkommission (CIPRA) herangezogen, um zu überprüfen, ob dies rechtlich möglich ist. Die Alpenkonvention ist ein­ rechtsverbindliches Übereinkommen zum Schutz der Alpen, dieses hat Österreich 1992 unterzeichnet bzw. 1994 ratifiziert. „Damit ist es Gesetz und national anwendbar“, so Gerhard Liebl von der Rechtsservicestelle Alpenkonvention.

Projekt rechtswidrig
Allein schon auf Grund des Tiroler Naturschutzgesetzes ist eine Verbindung durch das Ruhebegiet Kalkkögel rechtswidrig, da laut Gesetz dort „die Errichtung von Seilbahnen für die Personenbeförderung“ verboten ist. Außerdem habe sich das Land Tirol dazu verpflichtet, Ruhegebiete zu erhalten und auszuweiten. „Rein rechtlich ist es also absolut ausgeschlossen, dass eine Seilbahn durch das Ruhegebiet gebaut wird“, erläutert Liebl weiter. Baut man sie dennoch, sei man vertragsbrüchig im Sinne der Alpenkonvention. „Das kann dann bis zum Tatbestand des Amtsmissbrauchs führen“, so Liebl. Derzeit läuft auch eine Unterschriftenaktion gegen die Pläne. Über 5000 Unterschriften gäbe es schon.

Hermann Jenewein befürwortet den Zusammenschluss. | Foto: WKA
Gerhard Liebl informierte über die rechtliche Lage – seiner Meinung nach gibt es keine Chance für eine Realisierung. | Foto: Kretzschmar
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