Familienbeihilfe ab Mai 2015 automatisch ohne Antrag möglich
Bisher war es notwendig, für die Gewährung der Familienbeihilfe ein eigenes Antragsformular auszufüllen. Sofern dem Finanzamt alle Anspruchsvoraussetzungen und die erforderlichen Personenstandsdaten vorliegen, soll es nun ab dem 15. Mai 2015 möglich sein, die Familienbeihilfe ohne Antragsstellung von Amts wegen automatisch zu gewähren.
„Diese Serviceoptimierung ist in erster Linie eine willkommene Erleichterung für zahlreiche Familien, da sie nun eine bürokratische Hürde weniger zu bewältigen haben. Zudem bringt die antragslose Auszahlung der Familienbeihilfe auch Vereinfachungen für die Finanzverwaltung mit sich“, begrüßt LR Beate Palfrader dieses unbürokratischere Service.
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