Freie Berge für freie Bürger

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Seit Jahrhunderten ist es den Tirolern erlaubt, die Wälder und Berge nach freiem Ermessen zu betreten. Das freie Wegerecht in den Bergen war so unumstößlich, dass man es nicht einmal für nötig erachtete, es schriftlich festzuhalten. Immer wieder gab es aber Vorstöße dieses Recht einzuschränken. Mancher Liftbesitzer würde gerne das Skitourengehen verbieten lassen, einigen Jagdpächtern sind die Wanderer und Bergsteiger ein Dorn im Auge. Man darf die Freiheit der Tiroler aber nicht wegen der Interessen einzelner einschränken, wegen der Bergsteiger ist die Umwelt nicht in Gefahr, Skitourengeher, welche die präparierten Pisten benützen, mögen zwar für manchen Skiliftbetreiber lästig sein, stellen aber sicher kein Problem für die Wirtschaft dar. Das freie Wegerecht in den Bergen sollte deswegen in der Tiroler Landesverfassung verankert werden.

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