KOMMENTAR: Absurde Verbote aus Angst vor Klagen

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Jeder, der gerne rodelt, weiß, dass mit diesem Sport auch ein gewisses Risiko verbunden ist. Trotzdem geht bei den Wegerhaltern die Angst um, von einem Unfallopfer auf Schadenersatz verklagt zu werden, oder sogar vor ein Strafgericht gestellt zu werden. Deswegen wurde auf der Halltalstraße, die rechtlich ein Privatweg ist, ein Rodelverbot verhängt. Das Verbot wird allerdings nicht kontrolliert, wer will, kann dort weiterhin rodeln. Der Sicherheit ist damit aber nicht gedient, im Gegenteil. Wer sich daran gewöhnt hat, das "normale" Verbot zu ignorieren, wird dann vielleicht auch dann rodeln gehen, wenn die Straße wegen Lawinengefahr gesperrt ist. Außerdem kann man eine Rodelstrecke, die es offiziell nicht mehr gibt, auch nicht mehr bewerben und in Rodelführern vorstellen. Ein Verbot, dass man ignorieren darf, führt nur zur Verwirrung. Das "Rodeln auf eigene Gefahr" müsste gesetzlich wieder möglich gemacht werden.
Link zum Artikel "Rodelverbot im Halltal"

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