Zahl der Arbeitsunfälle stiegen stark an

Foto: Fotolia/Felix Abraham

„Es wird verlangt, dass wir immer mehr, schneller und effizienter arbeiten. Leider wird zu wenig auf die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen Rücksicht genommen.", fasst Peter Hofer, Tirols ÖGB-Landessekretär die Missstände zusammen. Eine Zunahme der Arbeitsunfälle in Tiroler Firmen veranlassen die ÖGB nun zu Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation

2013: 5371 Arbeitsunfälle in Tirol

Der Wirtschaftsklassenbericht der AUVA zeigt auf, dass es 2012 noch 5.096 Arbeitsunfälle, 2013 schon 5.371 gab. In beiden Jahren kamen acht ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz ums Leben. Das Gros an Arbeitsunfällen passiert nach wie vor am Bau und in der Holzverarbeitung, allerdings vermelden auch der Handel und Tourismus zahlreiche Arbeitsunfälle, wie der Bericht der AUVA aufzeigt. Dass Prävention und Gesundheitsförderung in Betrieben und Dienststellen nicht nur menschliches Leid verhindern, sondern auch Geld sparen kann, ist sich Hofer sicher.

ÖGB fordert Verbesserungen

Da bis zu 50 Prozent der Krankenstände auf Belastungen am Arbeitsplatz zurückgehen, fordert die ÖGB eine Verbesserung der Arbeitsorganisation, ausreichende Erholungsphasen und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Denn Menschen sollen lange gesund in der Arbeit sein - und Arbeit darf nicht krank machen. Hofer sieht Arbeitgeber in der Verantwortung: Es braucht nicht viel, um das Risiko, seelisch oder körperlich zu erkranken, gering zu halten.

Die ÖGB-Forderungen im Detail:

  • Betriebliche Gesundheitsförderung als Pflicht, statt wie derzeit nur auf freiwilliger Basis. Zusätzlich zu einem Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz sollen Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung auch über Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung erzwingbar durchgesetzt werden können.
  • Vorbeugung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren als Pflichtaufgabe der Unfallversicherung (AUVA).
  • Arbeits- und OrganisationspsychologInnen verpflichtend an allen Arbeitsstätten, zusätzlich zu ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften.
  • Alternsgerechte Arbeitsplätze: Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, die Arbeitsorganisation so gestalten, dass für ArbeitnehmerInnen die optimale Ausführung der Arbeit gewährleistet ist.
  • Rechtsanspruch auf den Umstieg auf eine weniger belastende Tätigkeit ohne Einkommensverlust, wenn eine belastende Tätigkeit auf Dauer nicht ausgeübt werden kann.
  • Verpflichtende Beratung durch die AUVA bei auffälligen Krankenstandszahlen an einer Arbeitsstätte.
  • Sanktionen für Arbeitgeber, die keine gesundheitsfördernden Maßnahmen setzen.
  • Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten, v. a. um Erkrankungen durch erhöhte UV-Belastung, um psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats.
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