Ex-Firmenchef als Zündler vor Kadi

Der Angeklagte möchte sich freiwillig in stationäre Behandlung wegen seiner psychischen Probleme begeben. | Foto: Probst
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  • Der Angeklagte möchte sich freiwillig in stationäre Behandlung wegen seiner psychischen Probleme begeben.
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Nach der Pleite wollte ein insolventer Unternehmer seinen eigenen Betrieb abfackeln: 24 Monate Haft (nicht rechtskräftig)

Text und Fotos von Ilse Probst

ASPERHOFEN (ip). Dass seine gut gehende Firma in Asperhofen 2012 in den Konkurs schlitterte, konnte ein 47-Jähriger nicht verkraften. Durch einen Unfall körperlich und psychisch angeschlagen, brach durch die Pleite für ihn eine Welt zusammen. Am 2. September 2013 gipfelte seine Verzweiflung darin, dass er in dem Betrieb, an den das Wohnhaus schließt, einen Brand legte (die Bezirksblätter berichteten). Bereits zuvor zerschlug der Mann rund 20 große Glasscheiben, zerstörte Inventar und transportierte Geräte, die zur Konkursmasse gehörten, ab.

Masseverwalter bedroht
Zuletzt bedrohte er seinen Masseverwalter aus heiterem Himmel mit den Worten: „Du bist ein toter Mann!“ Darüber hinaus behauptete er gegen-über Untersuchungsbeamten, dass die Idee zur Brandstiftung von dem Masseverwalter gekommen sei.

Angeklagter geständig
Am Landesgericht St. Pölten legte ihm Staatsanwältin Barbara Kirchner somit Brandstiftung, Verleumdung, gefährliche Drohung und schwere Sachbeschädigung zur Last. „Ich habe das alles gemacht“, lautete das Schuldeingeständnis des vorbestraften Angeklagten, der sich auch ohne Weisung von Richter Slawomir Wiaderek in stationäre Behandlung wegen seiner psychischen Probleme begeben möchte. Schuldig im Sinne der Anklage verurteilte ihn der Schöffensenat zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 16 davon bedingt. Der Sparkasse Neulengbach wurde Schadenersatz in Höhe von 155.000 Euro zugesprochen (nicht rechtskräftig).

Der Angeklagte möchte sich freiwillig in stationäre Behandlung wegen seiner psychischen Probleme begeben. | Foto: Probst
Staatsanwältin Barbara Kirchner legte dem Angeklagten Brandstiftung, Verleumdung, gefährliche Drohung und schwere Sachbeschädigung zur Last. | Foto: Probst

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