Geschockter Hundebesitzer erstattete Anzeige
REGION. Für einen Moment setzte der Herzschlag eines Hundebesitzers aus dem Großraum Herzogenburg aus, als ein herannahendes Fahrzeug über seinen kleinen Vierbeiner fuhr, der kurz zuvor ausgebüchst mitten auf der Straße stand. Die darauf folgende Auseinandersetzung mit dem 66-jährigen Fahrzeuglenker brachte diesen nun vor Gericht.
"Geh weg, du Asozialer!"
„Geh weg da, du Asozialer! Sonst fahr ich dir und deinen Hundsviechern über den Schädel!“, soll der Beschuldigte unter anderem zu dem Tierfreund gesagt haben. Für den St. Pöltner Staatsanwalt Karl Wurzer war damit das Vergehen der Nötigung erfüllt. Der Angeklagte bestritt, sich derart geäußert zu haben und erklärte darüber hinaus, dass er weder aus der Kurve heraus beschleunigt und schon gar nicht mit Absicht über das Tier gefahren sei, wie der Zeuge es für möglich hielt. Er habe nach einigen Metern gewendet, um zu schauen, was dem Vierbeiner passiert war. Der Hund, offenbar klein genug, war genau zwischen die Räder des Fahrzeuges geraten und überstand den Vorfall unverletzt.
Hundebesitzer ist übers Ziel hinausgeschossen
Diesbezüglich erleichtert, machte der Besitzer seinem Ärger dennoch Luft, als der 66-Jährige zurückkam. Dessen Reaktion wollte er sich aber nicht gefallen lassen. Noch bei seiner Anzeige habe er geschockt von dem Vorfall noch stark gezittert. „Es steht Aussage gegen Aussage“, meinte Verteidiger Jürgen Brandstätter, der kein Motiv erkennen konnte, warum sein Mandant gezielt auf einen kleinen Hund losfahren sollte. Für den 66-Jährigen endete der Prozess mit einem rechtskräftigen Freispruch, den der Richter damit begründete, dass er nicht Gedanken lesen könne und der Hundebesitzer situationsbedingt mit seiner Aussage möglicherweise übers Ziel hinausgeschossen habe.
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