Lockere Fäuste führten zu Schuldsprüchen
Jochbeinbruch und ausgeschlagene Zähne: Zwei Türken vor Gericht
ST. PÖLTEN (ip). Mit einem kräftigen Faustschlag reagierte ein 19-jähriger Türke am 13. März dieses Jahres in St. Pölten auf einen Zuruf seines Cousins, der ihn angeblich nur so zum Spaß als „Motherfucker“ beschimpfte.
Der dreifach einschlägig vorbestrafte Bursche lief dem 17-Jährigen nach und versetzte ihm mit dem Handrücken einen Schlag ins Gesicht. „Das war heftig“, meinte das Opfer, das unter anderem mit einem Jochbeinbruch ins Krankenhaus musste, vor Gericht.
Während die Cousins den Prozess scheinbar lustig fanden, trat beim Urteilsspruch von Richter Markus Grünberger eher Betroffenheit auf das Gesicht des Angeklagten. Von neun Monaten Haft muss der 19-Jährige drei hinter Gitter, danach gibt´s Bewährungshilfe und die Teilnahme an einem Antigewalttraining (nicht rechtskräftig).
Unmittelbar danach folgte in einem weiteren Prozess wieder ein Schuldspruch – abermals gegen einen Türken und abermals wegen schwerer Körperverletzung. Diesmal ging es um einen Vorfall während der WISA 2014, wobei sich der 21-jährige Angeklagte von einem 28-Jährigen provoziert fühlte, als dieser ihm an einer Bar zu nahe kam. Der Türke stieß den Zudringling zur Seite und fasste dabei eine Ohrfeige aus. „Ich wollte mich nicht schlagen lassen“, erklärte der 21-Jährige, der gegenüber Grünberger von Notwehr sprach, die, mit zwei Faustschlägen ausgeführt, dem Opfer zwei Zähne kostete.
„Notwehr war das keine“, wertete der Richter, zumal der vorbestrafte Türke zweimal zugeschlagen hatte. Er verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 960 Euro (nicht rechtskräftig). Grünberger ging zwar von einer Provokation aus, hält Bewährungshilfe und Antigewalttraining aber dennoch für notwendig.
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