Tritte und Beschimpfungen endeten vor Gericht
Drei Polizisten waren nötig, um einen 42-Jährigen zu bändigen.
ST. PÖLTEN (ip). Dass sein Widerstand gegen die Staatsgewalt, der auch eine Verletzung eines Polizeibeamten zur Folge hatte, nicht ohne Konsequenzen bleibt, war einem 42-jährigen Elektromonteur am Ende seines Prozesses am Landesgericht St. Pölten klar.
Alkoholisierter wehrte sich
Der einschlägig vorbestrafte Mann kam Ende November 2011 in einer Wienerwald-Gemeinde so in Rage, dass die Polizei gerufen wurde. Als die ersten Beamten eintrafen, beschimpfte er sie und versuchte, sie mit Tritten zu attackieren. „Du Orschloch, i bring di um“, soll er gedroht haben. Nach vier Abmahnungen seitens der Beamten, die mittlerweile Verstärkung angefordert hatten, sprach man die Festnahme aus, gegen die sich der leicht Alkoholisierte heftig wehrte. Er stieß einen der Beamten von sich, sodass dieser zur Seite taumelte und sich eine Knöchelzerrung zuzog. „Zu Dritt konnten wir ihn dann bändigen“, berichtete einer der beteiligten Polizisten. Um ihm die Handschellen anlegen zu können, drückten sie den großen kräftigen Mann zu Boden, wobei die Freunde und Helfer auch noch Abschürfungen erlitten. „Die Situation stellt sich für mich schon anders dar, als Sie den Vorfall geschildert haben“, erklärte Richter Slawomir Wiaderek aufgrund der Zeugenaussagen. „Ich bleibe trotzdem bei nicht schuldig“, konterte der Angeklagte und weigerte sich, 1.000 Euro Schmerzensgeld für die Zerrung zu bezahlen.
Antiaggressionstraining
Schließlich akzeptierte er 100 Euro Schmerzensgeld sowie einen Verdienstentgang des Beamten in Höhe von rund 500 Euro. Wiaderek verurteilte ihn zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 360 Euro, 607,71 Euro wurden dem Beamten zugesprochen. Während der Probezeit muss der 42-Jährige nachweislich ein Antiaggressionstraining absolvieren (nicht rechtskräftig).
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