Vergewaltigungsprozess endete mit Schuldspruch

Staatsanwältin Barbara Kirchner | Foto: Probst
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HERZOGENBURG (ip). Anfang Oktober 2016 kam es zu Küssen zwischen einer 26-Jährigen und ihrem Ex-Lebensgefährten auf einer Raststation. Bei dem 24-Jährigen aus dem Bezirk St. Pölten Land verstärkte dies die Hoffnung, die Beziehung mit der Frau, mit der er ein gemeinsames Kind hat, wieder aufnehmen zu können.

Über Heiratsantrag "nachdenken"

Als sein Sohn das Wochenende um den 29. Oktober bei ihm verbrachte, stellte er für die 26-Jährige Blumen auf und machte ihr einen Heiratsantrag, „über den sie nachdenken wollte“, erzählte der 24-Jährige im Prozess am Landesgericht St. Pölten. Sie habe einen Freund, jedoch Gefühle auch für ihn, habe sie ihm beteuert. Als sie am nächsten Tag wieder kam, habe er mit ihr reden wollen, wie es mit den Kontakten zu seinem Kind weitergehe. Zweimal habe er versucht, sie zu umarmen. Sie wollte nicht, habe sich aber schließlich auf seinen Schoß gesetzt, sich sanft von ihm auf die Couch legen und die Hose hinunterziehen lassen. „Sie hat nix gesagt“, beantwortete der Angeklagte die entsprechenden Fragen von Richterin Andrea Humer. Er sei zu früh „gekommen“, daher kam es nicht zum Beischlaf. Das sei ihr dann unangenehm gewesen, vermutete er, da sie aufstand und ging.

Humer konfrontierte den Beschuldigten mit widersprüchlichen Aussagen vor der Polizei und führte schließlich die Videoaufnahme über die Aussage seiner Ex-Lebensgefährtin vor, die ihn, laut Staatsanwältin Barbara Kirchner, auch wegen Körperverletzungen, die er ihr in der zweijährigen Beziehung zugefügt habe, angezeigt hatte.

Widersprüche in der Aussage

Der Aussage der Frau entsprechend sei sie nicht auf seinem Schoß gesessen und habe auch während der sexuellen Handlungen mehrmals gesagt, dass sie das nicht will. Er habe sie auch nicht sanft auf die Couch gelegt, sondern habe sie hinunter gedrückt und ihre Hose hinuntergerissen. Verteidigerin Ricarda Kail wies ihrerseits auf Widersprüche in der Aussage der Zeugin hin.
Er habe durch seine sexuellen Handlungen eindeutig die sexuelle Selbstbestimmung seiner Ex-Lebensgefährtin verletzt, resümierte der Schöffensenat und verurteilte den Beschuldigten dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde der Mann im Zweifel freigesprochen (nicht rechtskräftig).

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