Gerichtsprozess
Vier Monate Haft für blutige Lippe
HERZOGENBURG. In einer fortgesetzten Verhandlung am Landesgericht St. Pölten, in der sich ein 31-Jähriger wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu verantworten hatte, kamen nun Zeugen und auch das Opfer selbst zu Wort, die zur Klärung des Vorfalles, der sich Anfang Jänner dieses Jahres bei einer Tankstelle im Unteren Traisental ereignet hatte, beitragen sollten.
Verteidigerin Andrea Schmidt betonte bereits in ihrem Eingangsplädoyer, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen „trockenen Alkoholiker“ handelt, der um den Jahreswechsel einen Rückfall hatte und vergeblich um Hilfe in drei Krankenhäusern bat. Um seine Entzugserscheinungen, die seiner Erfahrung nach sehr unangenehm sein konnten, in den Griff zu bekommen, wollte er sich Medikamente bei einem Dealer besorgen, dessen Geldforderungen sich bei der Übergabe plötzlich erhöhten. Um den zudringlichen Mann, der sich dem Fahrzeug, in dem der Angeklagte bereits wieder saß, los zu werden, sei er ausgestiegen und habe dem Dealer einen Stoß versetzt. Trotz seiner 5,8 Promille Alkohol, die er zu diesem Zeitpunkt erreicht hatte, sei er sicher, dass er dem Mann keinen Faustschlag versetzt habe, andernfalls wäre es nicht bei einer blutigen Lippe geblieben.
Wunde an der Lippe
Im Gegensatz dazu sprach das Opfer von einem Faustschlag, durch den es eine Rissquetschwunde an der Lippe erlitten habe. Darüber hinaus relativierte es seine Rolle und behauptete, nur zufällig bei der Tankstelle gewesen zu sein.
Richter Andreas Beneder reduzierte den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung und verurteilte den vorbestraften Beschuldigten wegen einer leichten Verletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Dem Opfer sprach der Richter 700 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, zumal Schmidt keine Erklärung abgab.
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