Knalleffekt bei Swap-Prozess
St. Pölten-Anwalt lehnt Richter im Verfahren mit der Raiffeisen-Landesbank NÖ-Wien ab.
ST. PÖLTEN (jg). Beim Swap-Prozess der Stadt St. Pölten gegen die Raiffeisen-Landesbank Niederösterreich-Wien kam es zu einem Knalleffekt. Nach mehreren parteiischen und polemischen Bemerkungen von Richter Martin Ogris brachte der Anwalt der Stadt St. Pölten, Lukas Aigner von der Wiener Kanzlei Kraft & Winternitz, einen Ablehnungsantrag gegen den Richter ein, wie die Stadt in einer Aussendung mitteilt.
Daraufhin musste die Tagsatzung geschlossen werden, ein Befangenheitssenat am Handelsgericht Wien wird in den nächsten Wochen entscheiden, ob es zu einem Richterwechsel kommt.
"Anschein der Befangenheit"
Begründet wird die Ablehnung unter anderem damit, dass Richter Ogris wiederholt vorgreifende Beweiswürdigungen vorgenommen und mehrfach Aussagen getroffen habe, die auf eine Befangenheit schließen lassen. Unter anderem habe der Richter gemeint, dass er schon jetzt davon ausgehe, dass seine Meinung zu diesem Fall von einem Obersten Gerichtshof nicht geteilt werden würde.
Befangenheitsgründe müssen aus rechtlichen Gründen sofort geltend gemacht werden, weil sie ansonsten im Nachhinein nicht mehr erhoben werden können. „Als Rechtsanwalt bin ich verpflichtet, die Rechte meiner Mandantschaft zu schützen, wenn die Prozessleitung den Anschein der Befangenheit erweckt“, so Aigner.
Keine Mehrkosten durch Richterwechsel
Der Anwalt der Stadt rechne nicht damit, dass durch einen Richterwechsel eine wesentliche Erhöhung der Prozesskosten entstehen, da die bisher angelegten Protokolle in den nächsten Tagsatzungen grundsätzlich verwertet werden können.
Dass Richter Martin Ogris sich nach seinen Äußerungen selbst betroffen zeigte, habe sich auch darin geäußert, dass er die im Saal anwesenden Journalisten gebeten habe, ihn nicht zu zitieren. Für den Ablehnungsantrag selbst habe der Richter laut Aussendung der Stadt „ein gewisses Verständnis“ gezeigt.
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