Wirtschaftsverband fordert rasche Auszahlung des Krankengelds für Kleinunternehmen

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ST. PÖLTEN (red). Die Abschaffung des Selbstbehalts für UnternehmerInnen beim Arztbesuch und eine raschere Auszahlung des Krankengelds für KleinunternehmerInnen forderten der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Niederösterreich (SWV NÖ), Günter Ernst, und die SWV NÖ-Vizepräsidenten Herbert Kraus und Thomas Schaden im Rahmen einer Pressekonferenz in St. Pölten. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass legal arbeitende Betriebe vor unfairer Konkurrenz, die wichtige Standards nicht einhalte, geschützt werden. So dürfe die Lebensgrundlage von Taxi- und Kleintransportunternehmen nicht durch Online-Plattformen gefährdet werden, die Personen- und Paketbeförderung anbieten, ohne sich um Auflagen für die Branche zu kümmern.
Schlechte Bedingungen bei sozialer Absicherung
„Es ist völlig unverständlich, dass die Einpersonen-, Klein- und MittelunternehmerInnen, die ja jedes Jahr viele neue Arbeitsplätze schaffen, bei der sozialen Absicherung schlechtere Bedingungen vorfinden als andere Erwerbstätige“, erklärte Ernst. „Sie müssen beim Arztbesuch mehr bezahlen, und ein Krankengeld erhalten sie erst nach sechs Wochen. Benachteiligt sind sie aber auch beim Mindestbeitrag zur Krankenversicherung, der wesentlich höher ist als bei ASVG-Versicherten.“ Gefordert sei hier nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Sozialversicherungsanstalt (SVA) der gewerblichen Wirtschaft: „Während die Sozialversicherungsanstalt unvorstellbare 470 Millionen Euro an Rücklagen angesammelt hat, lässt sie auf der anderen Seite Beitragsrückstände bei ihren Versicherten exekutieren“, gibt Schaden zu bedenken.
Gerechte Wettbewerbsbedingungen
Entscheidend für UnternehmerInnen und ihre MitarbeiterInnen seien darüber hinaus auch gerechte Wettbewerbsbedingungen“, stellte Kraus fest. „Nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern entsteht zunehmend ein Graubereich zwischen gewerblichen Tätigkeiten und privaten Angeboten.“ So kämen im Taxi- und Transportgewerbe immer mehr Online-Plattformen und Apps für Smartphones zum Einsatz, die die Beförderung von Personen und Paketen anbieten. „Solange diese Internetplattformen ausschließlich die Dienste von Taxiunternehmen beziehungsweise von Mietwagenanbietern vermitteln und solange Online-Paketmitnahmedienste sich nur auf die Vermittlung gewerblicher Transportunternehmen konzentrieren, ist der gewerbe- und sozialversicherungsrechtliche Rahmen, den unsere Rechtsordnung vorgibt, noch eingehalten. Aber bereits in diesem Bereich kann es zu offenen Haftungsfragen zwischen dem Dienste-Anbieter und dem transportierenden Betrieb kommen“, so Kraus, der selbst Taxiunternehmer ist. „Übernehmen jedoch Privatpersonen derartige Dienstleistungen, wie es in anderen Ländern bereits geschieht, so ist das sozial-, haftungs- und gewerberechtlich höchst problematisch.“
„Die Behörden müssen hier rasch handeln. Erstens muss es klare Vorschriften geben, dass jeder, der über solche Transportplattformen gegen Geld Personen und Pakete befördert, sich an jene rechtlichen Vorgaben zu halten hat, die für Taxi- und Transportunternehmen gelten. Und zweitens muss die Einhaltung dieser Vorschriften genau kontrolliert werden.“
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