Landesgericht Krems
15 Monate bedingt für ehemaligen Campingplatz-Betreiber
Hohe Schulden und kein Eigenkapital. Dies waren die Zutaten für den Absturz und eine Anklage gegen einen 59-jährigen ehemaligen Betreiber des Campings in Geras.
BEZIRK HORN. Der Campingplatz in Geras war bis vor einigen Jahren kein Schmuckstück. Ein Großteil des Geländes war ungenutzt und verwildert, Sanitäranlagen renovierungsbedürftig. Da kam der Stadtgemeinde ein Investor, der das Grundstück pachtete und neben Plätzen für Tagesgäste auch luxuriöse Dauermobilwohnheime anbieten wollte, gerade recht.
Abgestürzt
Das ambitionierte Vorhaben ging jedoch in die Hose und der ehemalige Betreiber musste sich jetzt wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und schweren Betrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 59-Jährigen vor, dass er, obwohl insgesamt mit einer Million Euro verschuldet und Null Eigenkapital, umfangreiche Sanierungs- und Herstellungsarbeiten beauftragt hatte. Zudem ließ er Interessenten und Käufer der Mobilwohnhäuser über seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Unklaren und nahm Zahlungen von ihnen entgegen, ohne dafür die entsprechenden Leistungen zu erbringen.
Gutes Konzept
Der Beschuldigte, der jetzt von der Mindestsicherung lebt, bekannte sich vorerst für nicht schuldig. Er habe ein sehr gutes Konzept gehabt. Die Tagesgäste hätten den laufenden Betrieb finanzieren sollen. Mit den Zahlungen der ersten Mobilwohnheimkunden hätte er nach und nach die weiteren Mobilwohnheime finanziert. Leider habe das Interesse nach den ersten drei Fixkunden nachgelassen. Das Konzept sei so gut gewesen, dass es jetzt von neuen Betreibern übernommen worden sei und gut laufe.
Pleite vorprogrammiert
Die Staatsanwältin meinte, dass er als ausgebildeter Wirtschaftsfachmann, ehemaliger Banker, Versicherungsmakler und Investor hätte wissen müssen, dass man als völlig Verschuldeter und ohne Eigenkapital nicht mit einer Loch-auf-Loch-zu-Taktik reüssieren könne. Alles bisher von ihm vor Gericht Geschilderte erfülle die angeklagten Tatbestände. Er solle sich nochmals gut überlegen, ob er nicht mit einem Geständnis für Milderungsgründe des Gerichts sorgen wolle.
Nach Rücksprache mit seinem Anwalt bekannte sich der bisher unbescholtene Angeklagte schließlich zu den Vorwürfen schuldig. Der Schöffensenat verurteilte den 59-jährigen Pleitier zu 15 Monaten bedingter Haft. Den drei Geschädigten der Mobilwohnheime sprach die Richterin Ansprüche in der Höhe von 74.743, 70.914 und 3000 Euro zu, dem beauftragten Sanierungsunternehmen 65.000 Euro. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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