"Dr. Mord" Elmar Sch.: Millionärin von Mörder erpresst
Die Schöne und das Biest: Horner Anwältin verteidigt Sex-Täter
Erpressung aus dem ‚Häfn‘
Verteidigerin des einst in deutschen Blättern zu ‚Ruhm‘ gelangten Häftlings war eine Horner Anwältin
BEZIRK. Der Tiroler sitzt wegen Doppelmordes in Haft. Er hat aus dem Sicherheitstrakt der Strafanstalt Stein seiner wohlhabenden Schwägerin in Deutschland zwei Briefe geschickt und 900.000 € gefordert - für seine Familie draußen. Andernfalls werde er den Behörden mitteilen, dass ihr Gatte seinerzeit nicht an einem Unfall, sondern durch „Auftragskiller“ diese Welt verlassen hat. Doch die Millionen-Erbin antwortete ihm nicht sondern retournierte die Schreiben an die Leitung der Justizanstalt, man möge einmal überprüfen, was sie da für Post erhalten hat. Die Justizanstalt übergab die Briefe an die Staatsanwaltschaft, es kam zum Prozess. Der Mann musste sich am LG Krems wegen versuchter Erpressung verantworten. Zu seiner 2 x lebenslänglichen Strafe bekam der 73-Jährige jetzt noch 2 1/2 Jahre unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte beteuerte, nicht in erpresserischer Absicht gehandelt zu haben - er geht in Berufung. Übrigens: Die deutschen Behörden ermitteln jetzt tatsächlich im Fall „Auftragskiller“.
Der schöne Heiratsschwindler Elmar Sch., gelernter Hotelkaufmann, hatte sich als „reicher Arzt“ ausgegeben und an wohlhabende Damen rangemacht - und sie um ihr Vermögen gebracht. Verurteilt wurde der mutmaßliche Erpresser, weil er zwei Frauen im Zuge perverser sexueller Handlungen tötete. Pflichtverteidigerin (Rechtsanwalt, der vom Staat dem Beschuldigten beigegeben wird) Isabella Bucher: „Der Mandant sagt, er habe nicht in Erpresserabsicht gehandelt.“ Weitere Stellungnahmen lehnte sie ab, „weil es ein laufendes Verfahren ist und ich der Verschwiegenheitspflicht unterliege.“
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