Klinikum: Frau (27) mit Fliege im Ohr abgewiesen
Eine 'Insektenattacke' fand Samstag vor einer Woche in Horn statt - die Unannehmlichkeiten gingen aber weiter
HORN. Einer 27-Jährigen war beim Spaziergang mit ihren zwei kleinen Kindern in Horn eine Fliege ins Ohr gekrochen und nicht mehr herausgekommen. Die junge Mutter brachte die Kinder zum Ehemann nach Hause und fuhr ins Klinikum, wo sie von dem nervtötenden Summen im Gehörgang befreit werden wollte.
In der Aufnahmestation wurde sie nicht behandelt, man hätte keine HNO-Abteilung und keine geeignete Lampe, um ins Ohr zu schauen, sie solle ins Klinikum Krems fahren, wo man ihr helfen könne, hieß es. "Das versteh ich nicht, jeder Hausarzt hat ein Lamperl, um ins Ohr schauen zu können", berichtet die Mutter der Patientin, die ihre Tochter mit dem Summen im Ohr nicht allein nach Krems fahren lassen wollte und ins Klinikum gekommen war. "Das Geräusch ist, wie man sich vorstellen kann, auf 'Lautstärke 100' neben dem Trommelfell." Man versuchte nun Hilfe auf der Unfallabteilung zu bekommen. "Da waren zwei Krankenschwestern, die sehr nett waren, aber uns wieder auf die Aufnahmestation verwiesen. Die Ärzte der Aufnahmestation haben uns wieder gesagt, wir müssen nach Krems. Wir gingen wütend davon. Wenn viel los gewesen wäre, hätte ich das noch irgendwie verstanden, aber wir waren die einzigen Patienten - und die konnten nicht ins Ohr schauen." Kurz und gut, erfolgreich, kompetent und hilfsbereit erwiesen sich Mitarbeiter einer völlig anderen Abteilung des Klinikums: Die haben mit einer Lampe ins Ohr geschaut, es ausgespült - und das Problem war gelöst.
Stellungnahme Klinikum Horn
"Wir ersuchen um Verständnis, dass eine Weitergabe bzw. Veröffentlichung von höchstpersönlichen Daten ohne (ausdrückliche) Einwilligung des Betroffenen unzulässig ist.
Um eine Beantwortung/Stellungnahme abgeben zu können, benötigt das Klinikum daher eine Einverständniserklärung des Beschwerdeführers/Patienten, aus welcher hervorgeht, dass das behandelnde Personal im Klinikum von der Schweigepflicht entbunden wird, in die Krankengeschichte Einsicht genommen werden darf und Informationen daraus auch gegenüber Medien kommuniziert werden können.
Wir ersuchen Sie daher, dieses seitens Ihres Mediums einzuholen und an uns zu übermitteln."
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