Landesgericht Krems
Knalleffekt: Freisprüche für mutmaßliches Bankomaten-Sprenger-Duo
Die Coups hatten im Dezember 2021 und im März 2022 im Wald- und Weinviertel nicht nur für großes Aufsehen gesorgt, sondern auch hohen Sachschaden in den verwüsteten Bankfilialen in Horn, Kautzen und in Alberndorf im Pulkautal verursacht. Die Kriminellen waren mit Brachialgewalt vorgegangen.
Spitzhacke
Sie hatten mit Spitzhacken die Ausgabeschlitze der Geldautomaten verbreitert, diese mit Sprengmittel gefüllt und in die Luft gejagt. Die Täter waren mit zuvor gestohlenen Pkw unterwegs und aus Tschechien zu den Taten angereist. Sie konnten mit Beute in sechsstelliger Höhe zunächst unerkannt entkommen. Später wurden sie festgenommen.
Nicht vor Ort
Bei der ersten Verhandlung im Mai 2023 am Kremser Landesgericht leugneten die beiden angeklagten Rumänen die Taten und bekannten sich zur Anklage wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung für nicht schuldig. Sie seien zum Zeitpunkt der Coups gar nicht in Österreich gewesen. Dies könnten sie auch durch Zeugen belegen. belegen. Die Verhandlung wurde deshalb vertagt und jetzt in Krems fortgesetzt.
Zeugen bestätigten Alibis
Mehrere Zeugen aus dem Familien - und Freundeskreis der mutmaßlichen Täter sagten teils per Videoschaltung zu Gunsten der Beschuldigten aus und bestätigten ihre Alibis. Da die Staatsanwaltschaft keine tatbezogenen Beweise, wie DNA-Spuren vorlegen konnte, fällte der Schöffensenat Freisprüche im Zweifel. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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