Streitschlichterin wurde Kniescheibe zertrümmert
Nach dem Aufstellen des Maibaums geht es vielerorts hoch her, meist ist Alkohol im Spiel.
Das Fest nach dem Aufstellen des Maibaums, in einer zur Bezirkshauptstadt gehörenden Ortschaft, endete für eine 29-jährige Hornerin im Landesklinikum. Am 1. Mai gegen 2 Uhr morgens wollte sie als Unbeteiligte eine Rauferei zwischen alkoholisierten Jugendlichen schlichten: „Hört’s auf mit dem Blödsinn“, forderte sie die ihr unbekannten Streithähne auf und ging dazwischen. So schnell konnte sie nicht schauen und sie lag schon am Boden. Der Sturz hatte fatale Folgen: einen Bruch der rechten Kniescheibe sowie Prellungen und Abschürfungen – die Verletzung war bei der Hauptverhandlung noch nicht ausgeheilt, die Kniescheibe wird noch immer durch Drähte fixiert.
Keine Erinnerung
Der zur Tatzeit noch 16-jährige Missetäter verantwortete sich vor dem Kremser Richter Gerhard Wittmann zwar geständig, will sich aber wegen massiven Genusses berauschender Getränke an den Vorfall nicht erinnern können. Nach dem Gutachten eines medizinischen Sachverständigen war er so hinüber, dass seine Zurechnungsfähigkeit nicht gegeben war: daher keine Anklage wegen schwerer Körperverletzung, sondern wegen Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung.
Fünf Monate auf Bewährung
Der bis dahin unbescholtene Schüler einer Tourismusschule fasste eine fünfmonatige Haftstrafe aus, deren Vollzug für eine dreijährigen Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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