Tschechen wollen von Lkw-Fahrern nur noch übersetzte Dokumente akzeptieren
Seit 1. Jänner 2017 unterliegen alle grenzüberschreitenden Entsendungen und Überlassungen dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Ausländische Güterbeförderungsunternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Lkw-Fahrer bei Transporten nach Österreich in die deutsche Sprache übersetzte und beglaubigte Abschriften des Arbeitsvertrages, des Personaldokuments und des Lohnzettels mit sich führen. Damit kann kontrolliert werden, ob ausländische Lenker den im Inland gültigen Mindestlohn erhalten. Acht EU-Staaten, darunter neben Österreich auch Deutschland und Frankreich, wollen auf diese Weise dem Lohndumping im grenzüberschreitenden Güterbeförderungsgewerbe einen Riegel vorschieben.
Wie der NÖ Wirtschaftspressedienst erfahren hat, stoßen die Maßnahmen in den Nachbarländern Tschechien und Slowakei auf massive Ablehnung. Vor allem tschechische Frächter laufen dagegen Sturm. Begründung: Der in Westeuropa geltende Mindestlohn überschreite ihre finanziellen Ressourcen. Die tschechischen und slowakischen Transporteure drängen auf eine EU-weite Lösung des Problems, zumal sie z.B. in Frankreich für jeden Fahrer, der den Erhalt des landesüblichen Mindestlohns nicht nachweisen kann, 135 Euro Strafe zahlen müssen.
In diesem Zusammenhang hat Michaela Marksová, Tschechiens Ministerin für Arbeit und Soziales, bei einem vor kurzem in Prag abgehaltenen Treffen tschechischer und slowakischer Sozialpartner auch eine unverhohlene Drohung gegen Österreich ausgesprochen: „Wir werden das mit gleicher Münze heimzahlen. Fährt ein Lkw aus Österreich über die Grenze in unser Land, werden wir vom Fahrer die gleichen Unterlagen in tschechischer Übersetzung verlangen“, kündigt Michaela Marksová an. (mm)
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