Landesgericht Krems
Unfalltragödie mit zwei Todesopfern: Bedingte Haft und Geldstrafe für Lenker
In den frühen Abendstunden des 22. Jänners 2022 kam es in Mold zu einem folgenschweren, tragischen Verkehrsunfall. Ein 71-jähriger Pensionist war mit seinem Pkw unterwegs. Im Fahrzeug befanden sich noch seine Frau, die beste Freundin des Ehepaares sowie ein Familienmitglied der Freundin.
Falsch eingeschätzt
Bei der Kreuzung der LB2 mit der L 8002 kam es zum Unglück. Der Pensionist bremste bei der Stopptafel ab, sah, dass sich ein Fahrzeug von links näherte, schätzte jedoch die Entfernung des kommenden Autos falsch ein und überfuhr die Stopptafel. In der Fahrbahnmitte kollidierte er mit dem Pkw eines 22-jährigen Kfz-Mechanikers.
Fatale folgen
Die Folgen des Zusammenstoßes waren fatal. Die Frau des Unfalllenkers und deren beste Freundin wurden getötet. Der weitere Insasse erlitt schwere Verletzungen. Der Kfz-Mechaniker erlitt zum Glück leichte Verletzungen, ebenso der Unfalllenker.
Sichtlich gebrochen
Der Pensionist musste sich am Kremser Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der sichtlich gebrochene Mann bekannte sich schuldig. Er habe die Situation falsch eingeschätzt. Er könne das Geschehene noch immer nicht fassen.
Der Kfz-Mechaniker verzichtete auf Schmerzensgeld- beziehungsweise Schadenersatzforderungen. Er schilderte, dass er geglaubt habe, dass der Pensionist stehen bleiben würde und habe wieder beschleunigt. Dann hätte es gekracht. Die Kreuzung sei gut einsehbar, die Straße leicht regennass gewesen.
Keine grobe Fahrlässigkeit
Die Richterin vertrat die Meinung, dass das bloße Überfahren der Stopptafel keine grobe Fahrlässigkeit darstelle, jedoch Fahrlässigkeit des bisher unbescholtenen Angeklagten zu der Tragödie geführt hätte. Sie verurteilte den Pensionisten, der zum Unfallzeitpunkt keine Alkoholisierung aufgewiesen hatte zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3260 Euro. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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