Ab 16. August
Bald ist „blau-gelbes Schulstartgeld“ beantragbar
Rund 3.500 Kinder und Jugendliche im Bezirk Horn sind anspruchsberechtigt.
BEZIRK/NÖ. Zum Start des neuen Schuljahrs 2023/2024 steht wieder das ,blau-gelbe Schulstartgeld‘ in Höhe von 100 Euro zur Verfügung. Damit sollen Familien mit Kinder zum Schulstart entlastet werden. Rund 3.500 Kinder, Jugendliche und Lehrlinge im Bezirk Horn sind anspruchsberechtigt.
Teschl-Hofmeister: „Jedes Kind gleich viel wert“
„Bereits im vergangenen Jahr konnten wir über 185.000 Familien mit dieser Unterstützungsleistung entlasten. Landesweit stellen wir für diese Maßnahme 20 Millionen Euro zur Verfügung, damit sich alle Familien diesen Bonus abholen können. Uns ist jedes Kind und jeder Jugendliche gleich viel wert. Sie alle sollen wieder vom ,blau-gelben Schulstartgeld‘ profitieren“, so Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
„Das ,blau-gelbe Schulstartgeld‘ ist eine wichtige Maßnahme, um unsere Familien im Bezirk Horn zu unterstützen. Der Antrag kann einfach und unkompliziert online ausgefüllt werden. Gut, dass wir diese Unterstützungsleistung auch in diesem Jahr anbieten können“, meint Landtagsabgeordneter Franz Linsbauer.
Auch wenn Schule oder Lehrstelle nicht in NÖ ist
Das „blau-gelbe Schulstartgeld“ kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die erziehungsberechtige Antragstellerin oder der Antragsteller den Hauptwohnsitz und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich haben. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, können den Antrag selbst stellen.
Der Ort, an dem die Schule oder Lehrstelle besucht wird, spielt für die Beantragung aber keine Rolle.
Das Online-Formular steht ab 16. August auf www.noe.gv.at zur Verfügung
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