ES soll im Gebiet der Wild mitten im Wald ein Windpark als Industrieanlage entstehen
IBFORMATION für die betroffenen Gemeinden und für die NATURLIEBHABER
Soll ein einzigartiges Erholungsgebiet wie "die Wild"- einem Windparkt weichen!
Zu Ausschlussgebieten gehören beispielsweise Siedlungsbereiche mit Pufferzonen, bestimmte Waldrandlagen oder Trinkwasserschutz- und Naturschutzgebiete. Bei den Abwägungsgebieten spielt auch die Landes- und Regionalplanung eine Rolle. Etwa die Frage, ob das Landschaftsbild nachhaltig beeinträchtigt wird.
WARUM GILT DAS NICHT FÜR DIE WILD?
WARUM fragt man vorher nicht die Bevölkerung ob sie das auch möchte?
Wie Sie vielleicht nicht wissen, läuft Montag die Einspruchsfrist für ein höchst fragwürdiges Projekt ab, das nicht nur Auswirkungen für uns sondern auch für unsere Kinder haben wird:
Es soll im Gebiet „der Wild„ mitten im Wald ein Windpark entstehen
Abgesehen von einigen Waldbesitzern und von drei Gemeinden, dessen Budget damit aufgebessert wird, bietet dieses Projekt für die einheimische Bevölkerung nur Nachteile, aber um sachlich zu bleiben, möchten wir die wichtigsten davon aufzählen:
Wertschöpfung und Imageschaden
• Angrenzende Grundstücksbesitzer und Immobilienbesitzer erhalten keinen Ausgleich und erleiden damit bereits an der Substanz finanziellen Schaden
• Touristen, die bisher die Erholung in und an der Wild genossen haben, bleiben aus.
Das wird auf Gasthaus- und Übernachtungsbetriebe negative Auswirkungen haben.
• Das Image der umliegenden Orte als Erholungsgebiet ist ein für alle Mal verloren. Sowie damals Linz an der Donau zu einem Linz an der Autobahn geworden ist, könnte es dann statt
/an der Wild /am Windpark heißen.
Persönliche Nachteile für jeden einzelnen
Belastungen während der Bauphase und in der Folge in der Betreuung des Windparks:
• Es entstehen neue Durchzugsstraßen, Wege werden betoniert, es entsteht Lärm- und Staubentwicklung durch den LKW-verkehr.
• Geänderte Einflugschneisen für den Truppenübungsplatz des Bundesheeres vermutlich betreffend Göpfritz, Weiden, Merkenbrechts u.a.
• Das bisherig als Erholungsgebiet ausgewiesene Land wird in ein Industriegebiet umgewidmet, womit dort zu jeder Zeit neue Industrieanlagen errichtet werden können.
Belastungen bei Betrieb der Anlage:
• Durch das Drehen der Rotorenblätter (die an der Rotorenblattspitze, im besten Fall 360 km/h erreichen können) entsteht der sogenannte Beschattungseffekt (Diskoeffekt). Das heißt, das einfallende Licht wird permanent zerhackt, was im Normalfall als sehr unangenehm, beim Straßenverkehr als behindernd empfunden wird.
• Da im umgewidmeten Gebiet jederzeit neue Windräder aufgestellt werden können, kann die Vielzahl der Rotorenblätter möglicherweise die Windrichtung verändern, was besonders in Dietmannsdorf erhebliche Folgen haben könnte, deren Bewohner dann möglicherweise dauerhaft mit dem Gestank der Schweine unseres Bio-Schweinezüchters zurechtkommen müssten.
(bis jetzt ist die Belastung erträglich, da der Wind - den Geruch Richtung Wald wegweht )
• Die nächtliche Störung durch den Lärm der Rotorenblätter ist nicht zu unterschätzen.
• Ein medizinisches Gutachten hat diesen Lärm bereits als gesundheitsgefährdend eingestuft.
• Nicht zu unterschätzen sind die besonders in der Nacht störenden Blinkanlagen der Windräder.
• Die Windräder sind ausgezeichnete Blitzableiter, was eine zusätzliche Gefahr für einen daraus entstehenden Waldbrand darstellt, was auch ein „Brandschutzplan“ nicht verhindern kann.
• Was aber am wenigsten bedacht und in keinem Fall erwähnt wird, ist der Verlust der geliebten Umgebung, des eigenen „Lebensraumes“, des gewohnten Erholungsgebietes, das einen Teil der eigenen Lebensqualität darstellt.
Wer möchte schon den Spaziergang durch „seinen“ Wald mit einem Gang durch seine Windräder eintauschen?
Wenn Sie Einspruch erheben wollen, so bitte
an das Gemeindeamt Brunn an der Wild E-Mai: gemeinde@brunn-wild.gv.at
bis am Montag den 22.September 2014
ACHTUNG ACHTUNG WICHTIGE INFORMATION!
Wir haben es fast verschlafen und ES IST BEREITS FÜNF MINUTEN VOR ZWÖLF (im wahrsten Sinne des Wortes) Am 23. September ist es zu spät!!
EINSPRUCHSFRIST bis Montag 22.Sept.2014
Wenn Sie einen Text für den Einspruch brauchen - so schreiben Sie bitte an
E-Mail: office@natura-linea.at und wir senden Ihnen prompt ein Formular zu.
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