Die Polizei erinnert an die Verwendung des Sicherheitsgurtes und die richtige Kindersicherung

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme verhindern bei einem Unfall schwere Verletzungen und können Leben retten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich alle Insassen eines Fahrzeuges anschnallen und auch Kinder richtig gesichert werden. Ein Aufprall mit 50 km/h entspricht einem Sturz aus zehn Metern Höhe. Das Verwenden von Sicherheitsgurten und die richtige Kindersicherung stehen immer wieder im Mittelpunkt von diversen Verkehrssicherheitskampagnen, mit denen versucht wird, die großen Vorteile von Gurt und Rückhaltesystemen bewusst zu machen. Auch die Tiroler Polizei richtet im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung des Sicherheitsgurtes und die Kindersicherung. In jedem Jahr werden auch mehrere landesweite Schwerpunktaktionen durchgeführt. Im abgelaufenen Jahr mussten im Bundesland Tirol. 15.184 Fahrzeuginsassen wegen Missachtung der Gurtenpflicht und 614 Lenker wegen Missachtung der Pflicht zur Kindersicherung beanstandet werden.
Im heurigen Jahr wurden bisher zwei landesweite Schwerpunkte, der erste im Februar und der zweite im März durchgeführt. Bei diesen beiden Einsätzen, an denen Streifen der Landesverkehrsabteilung und aller Tiroler Bezirke mitwirkten, wurde 1.005 x die Missachtung der Gurtpflicht und 18 x die Missachtung der Kindersicherung bemängelt. Im Rahmen dieser Kontrollen wurde festgestellt, dass die Verwendung des Sicherheitsgurtes auf Autobahnen und Freilandstraßen zu einem sehr hohen Prozentsatz gewährleistet ist, innerhalb von Ortsgebieten die Anschnallpflicht aber öfter vernachlässigt wird. Die meist nur kurzen Fahrtstrecken und die niedrigeren Geschwindigkeiten „verleiten“ die Fahrzeug-insassen vielfach dazu, auf den Sicherheitsgurt zu verzichten. Man lässt dabei außer Acht, dass beispielsweise ein Airbag nur dann seine volle Wirkung entfalten kann, wenn der Fahrer oder Beifahrer auch angegurtet ist und unterschätzt, dass selbst bei einem Anprall mit 50 km/h schwerste Verletzungen die Folge sein können. Erst gestern wurde ein Autolenker, dessen Fahrzeug gegen ein Objekt prallte, schwer verletzt - der Lenker war vermutlich nicht angegurtet. Auch bei den Mitfahrern auf der Rücksitzbank wird leider viel zu oft auf den Sicherheitsgurt verzichtet (die Anschnallquote liegt dort nur bei ca. 75%). Nicht gesicherte Fahrzeuginsassen auf den Rücksitzbänken können aber im Falle eines Unfalles den angegurteten Fahrer oder Beifahrer schwerstens verletzen!
Das Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes wird vor Ort durch die Polizei mit € 35,- bestraft. Werden Kinder nicht gesichert, muss jedenfalls Anzeige an die Behörde erstattet werden. Neben der Verwaltungsstrafe ist damit auch eine Vormerkung im Führerscheinregister verbunden. Aber: Nicht wegen der drohenden Strafe oder der Vormerkung sollte der Sicherheitsgurt getragen werden, sondern zur eigenen Sicherheit, zum eigenen Schutz und zum Schutz der mitgeführten Kinder!

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