Freispruch für Tourismusverband-Obmann und Geschäftsführerin!

IBK. Am Donnerstag, 7. Oktober, standen der EX-Obmann und die ehemalige Geschäftsführerin des Tourismusverbandes "tirolmitte" vor Gericht.
Ihnen wurden Untreue und Urkundenfälschung vorgeworfen (die Unschuldsvermutung gilt).
Der ehemalige Obmann zeigte sich geständig, Gelder über gefälschte Subventionsanträge von Vereinen erhalten zu haben, die hat er aber nie für sich selbst verwendet, wie er sagt. Das Geld wurde vom Obmann sofort zurückgezahlt, als nach einer internen Prüfung durch den Überprüfungsausschuss des TVb der Vorwurf erhoben wurde.
Den Fall ins Rollen gebracht hat die Geschäftsführerin des TVb "tirolmitte", auch sie musste sich vor Gericht verantworten, da sie die Subventionsansuchen abgesegnet hat. Das tat sie im Vertrauen auf den Obmann. Der Staatsanwalt forderte daher einen Freispruch, dieser Meinung war auch Richterin Gabriele Lukasser und sprach die Geschäftsführerin rechtskräftig frei.
Einen Freispruch gab es schließlich auch für den ehemaligen Obmann, die Richterin bot ihm eine Diversion an: Für eine Verfahrenseinstellung muss der Ex-Verbandschef bis zum 5. November eine Geldbuße von 3.000 Euro bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft kann den Freispruch aber noch bekämpfen.

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