Gemeinde verliert gegen Dorfkapo

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Gegen den eigenen Dorfchef verlor die Gemeinde Jerzens eine Klage auf Zahlung von 23.440 Euro Baureifkosten nach einer Grundumwidmung. Das Landesgericht sieht keine gesetzliche Grundlage.

JERZENS (pc). Ein Kuriosum fand nun unlängst vor dem Landesgericht Innsbruck seinen Abschluss. Die Gemeinde Jerzens, sprich: Alt-Bürgermeister Sepp Reinstadler hatte gegen den nunmehrigen Dorfchef Karl Raich geklagt, der laut Reinstadler rund 23.000 Euro an Baureifkosten abzuführen hätte. Raich hatte im Jahr 2002 einem Grundtausch zur Errichtung eines Jerzener Siedlungsgebiets zugestimmt. Zu 3400 Euro Kosten für den Tauschvertrag beschloss der Gemeinderat nach Umwidmung der Flächen von Freiland in Siedlungsgebiet aber auch noch die zusätzliche Einforderung von 20 Euro pro m² für die Abgeltung von Baureifkosten der Gemeinde. Raich bezahlte 5000 Euro dieser Baureifkosten ein, verweigerte nach Unstimmigkeiten über eine Wegerrichtung weitere Zahlungen. Für Raichs Anwalt Christian Schöffthaler sind derartige Zahlungen eine klassische Gemeindeabgabe ohne Gesetzesgrundlage: „Hier wurden Gemeindebürger jahrelang im Irrtum belassen.“ In solchen Fällen kann jeder Geschädigte seine Zahlungen über einen Zeitraum von 30 Jahren zurückfordern. Dies will nun auch der zweite betroffene Grundstückseigentümer tun. Die Gemeinde selbst hat gegenüber Schöffthaler schon angekündigt, das Urteil nicht anzufechten.

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