Grundsatz-Beschluss im Oetzer Plenum mit Fragezeichen
Keine Befangenheit der Oetzer Mandatare?

Bgm. Hansjörg Falkner sieht keine Befangenheit. | Foto: Archiv
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„In Oetz wurde unlängst ein Beschluss über den Skigebietszusammenschluss Hochoetz-Kühtai getätigt. Dabei haben jene Mandatare, welche den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden, des Betriebsleiters sowie eines Vorstandes der Bergbahnen innehaben, mitgestimmt. Müssten sich diese aber eigentlich nicht für befangen erklären?“ - diese Anfrage landete bei der Imster Bezirkshauptmannschaft. Die Behörde erklärte schließlich, dass die Befangenheit von Mitgliedern des Gemeindevorstandes hier sehr "großzügig" gehandhabt wird, der Oetzer Beschluss deshalb rechtens sei. Dorfchef Hansjörg Falkner, selbst Aufsichtsrats-Vorsitzender der Bergbahnen, erklärte gegenüber den BEZIRKSBLÄTTERN: "Der Grundsatzbeschluss ist einstimmig gefallen, es spielt also keine Rolle, ob es hier bei einigen Mandataren eine eventuelle Befangenheit geben könnte. Das hat uns ja auch die BH Imst bestätigt." Die Behörde notierte allerdings auch, dass beim Gemeinderat, der als Betriebsleiter bei der Bergbahn angestellt ist, "doch eine gewisse Abhängigkeit gegeben ist". Die Optik ist also nicht die beste, auch wenn der rechtliche Boden (auf-) bereitet ist.

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