KFV begrüßt Novellierung der Straßenverkehrsordnung

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BEZIRK. Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) begrüßt den Entwurf zu einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), der kürzlich vom BMVIT vorgelegt wurde. Seit Jahren forderte der Österreichische Gemeindebund, unterstützt durch das KFV, schon eine gesetzliche Grundlage für die automatische Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden. Diese Forderung soll nun umgesetzt werden. In Zukunft soll es allen Gemeinden möglich sein, Geschwindigkeitsmessungen selbst durchzufürhen. Dass drigender Handlungsbedarf besteht, um die Sicherheit auf Österreichs Straßen zu erhöhen, belegt auch die Verkehrsunfallstatistik. Demnach ereignen sich 35 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden auf Gemeindestraßen im Ortsgebiet. "Geschwindigkeitsbeschränkungen zählen zu jenen Vorschriften, die leider besonders häufig übertreten und oft als Kavaliersdelikte abgetan werden Viele Autofahrer sehen Tempolimits ledigich als Epfehlung und nicht als gesetzliche Verpfichtung an. Folglich ist ihnen gar nicht bewusst, dass gerade zu hohes Tempo die häufigste Unfallursache darstellt und andere Verkehrsteilnehmer vor allem im Ortsgebiet massiv gefährdet", sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. Rund 80 Prozent der Pkw-Lenker halten sich im Ortsgebiet nich an die 30 km/h-Begrenzung, das 50 km/h-Limit wird von beinahe 54 Prozent nicht beachtet. Die wirksamste Methode, um Temposündern Einhalt zu gebieten, sind effiziente Kontrollen.

Bereits bisher konnte die Kontrollevon Geschwindigkeitsbeschränkungen an jene Gemeinden übertragen werden, die über Gemeindewachkörper verfügen. Gemeinden ohne Lokalpolizei konnten die Kontrollen bis dato nicht durchführen. Dies soll sich nun mit der Novelle zur Straßenverkehrsordnung ändern: Die neue Regelung ermöglicht es auch Gemeinden ohne Gemeindewachkörper, die durch Verordnung der Landesregierung dazu ermähtigt wurden, punktuele Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen selbst vorzunehmen.

Voraussetzung der Ermächtigung ist, dass die Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen durch die Gemeinde aus Gründe der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Der Einsatz von Radargeräten hat daher auch an Stellen zu erfolgen, die ein erhebliches Unfallrisiko oder eine Gefahrenquelle darstellen. " Die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist der richtige Schritt, um künftig die Verkehrssicherheit in den Gemeinden und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten bzw. zu erhöhen", so Thann.

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