Konsumenten gegen
 Ping-Anrufe besser absichern

AK Präsident Erwin Zangerl fordert Maßnahmenpaket gegen Abzocke durch „Ping-Anrufe“: „Warnungen sind wichtig, dies alleine reicht aber nicht aus. Diese betrügerische Masche muss durch geeignete Maßnahmen rasch gestoppt werden“.
So genannte „Ping-Anrufe“ sorgen weiterhin für viel Unruhe, täglich melden sich Betroffene bei der AK Tirol. Rufen Kunden zurück, landen sie oft bei einer teuren Mehrwertnummer. Der Kunde kann zwar bestimmte Rufnummern am Telefon oder via Apps direkt sperren, die AK Tirol fordert aber weitere Maßnahmen.
Das Problem ist bereits seit längerem bekannt: Das Telefon klingelt nur ganz kurz, dann erscheint eine unbekannte Nummer am Display. Diese sogenannten „Ping-Calls“ kommen regelmäßig aus fernen Destinationen wie etwa Litauen oder Burundi und werden nach kurzem, oft nur einmaligem Klingeln, abgebrochen. Wenn man zurückruft, landet man in der Kostenfalle, der Rückruf kann dann mehrere Euro pro Minute kosten.
Bekanntes Problem. Die AK Konsumentenschützer haben bereits mehrfach vor dieser üblen und betrügerischen Geschäftspraxis gewarnt und Konsumenten entsprechend informiert. Aktuell hat auch die Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde wieder vor teuren Rückrufen bei unbekannten Nummern gewarnt, auch den Telekombetreibern selbst ist das Problem aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden bestens bekannt.
AK Präsident Erwin Zangerl: „Dennoch werden Verbrauchern, die auf „Ping-Calls“ hereingefallen sind, die Kosten derartiger Anrufe weiterhin in Rechnung gestellt, das kann und darf nicht sein. Warnungen oder eine Sperre bestimmter Nummern durch den Nutzer selbst reichen nicht aus, um dieser unverschämten Geschäftspraxis effektiv Einhalt zu gebieten. Konsumenten müssen endlich durch geeignete Maßnahmen vor solchen betrügerischen Praktiken entsprechend geschützt werden. Es ist nicht einzusehen, dass Verbraucher mit einem bereits seit längerem bekannten „Phänomen der Abzocke“ konfrontiert sind, ohne dass seitens der Anbieter selbst bzw. seitens der Regulierungsbehörde oder auch des Gesetzgebers entsprechende Aktivitäten zur Beendigung dieser betrügerischen Praxis gesetzt werden“.
AK Forderung: Die Regulierungsbehörde und bei Bedarf auch der Gesetzgeber sind aufgefordert, umgehend entsprechende Schritte einzuleiten, um diese „Abzockpraxis“ abzustellen. Angelehnt an jüngste Aktivitäten der deutschen Bundesnetzagentur, wären etwa konkrete rechtliche Verpflichtungen für alle Anbieter zu schaffen, dass für diesbezüglich auffällige Länder bei einem Anruf (Rückruf) verpflichtend vorab eine kostenlose Preisansage einzurichten ist. Dabei ist der Anrufer bei einer kostenintensiven Telefonnummer explizit darauf hinzuweisen, dass er eine hochpreisige ausländische Rufnummer angewählt hat, dann kann der Verbraucher den Rückruf rechtzeitig abbrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen. Durch eine solche Informationspflicht würden einerseits Täuschungen über die Identität des Ping-Anrufers und Verwechslungen mit anderen Rufnummern oder deren geografischem Standort weitestgehend verhindert, andererseits würde von den Anrufern tatsächlich gewünschte Telekommunikation nicht behindert.
Weiter sollte als ergänzende Maßnahme zum Schutz der Telefonnutzer ermöglicht werden, dass die Behörde Provider über diesbezüglich auffällige Telefonnummern informiert bzw. diesen auch ein Inkasso der betreffenden Gebühren untersagt, damit Konsumenten nicht länger mit derartigen Kostenfallen konfrontiert werden.

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