Radonschutzverordnung
Umsetzung der Radonschutzverordnung naht, AUVA informiert

Je dichter die Gebäudehülle gegen das Erdreich ausgeführt ist, desto geringer ist das Risiko einer zu hohen Belastung. | Foto: Gina Sanders/Fotolia
  • Je dichter die Gebäudehülle gegen das Erdreich ausgeführt ist, desto geringer ist das Risiko einer zu hohen Belastung.
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Mit 1. August 2022 müssen Radonmessungen nach der Radonschutzverordnung (RnV) beauftragt sein. Die RnV betrifft Unternehmen und Bauherren in ganz Österreich. Die AUVA informiert nun in einer Veranstaltungen in Längenfeld.

OBERLAND/LÄNGENFELD. Radon ist ein natürlich vorkommendes, nicht wahrnehmbares radioaktives Gas und besonders im Ötztal sehr bekannt. Es tritt überall aus der Erde aus, bevorzugt in sogenannten Radonschutzgebieten. Es kann sich in Innenräumen konzentrieren und wirkt beim Einatmen krebserregend. Nach dem Rauchen ist Radon die zweithäufigste Lungenkrebsursache in Österreich – Schätzungen gehen von rund 400 Toten pro Jahr allein in Österreich aus. Die Ende 2020 in Kraft getretene Radonschutzverordnung (RnV) definiert Radonvorsorgebiete (ca. 90 % des Bundesgebiets), darüber hinaus werden in der RnV 104 Gemeinden in ganz Österreich als Radonschutzgebiete ausgewiesen.

Bestimmungen bei Neubauten

Mit 1. August 2022 sind die Radonmessungen nach der RnV zu beauftragen: In Radonschutzgebieten müssen Unternehmen die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen (und zwar in Erd- und Kellergeschoßen) durch eine ermächtigte Überwachungsstelle feststellen lassen und Maßnahmen setzen, sollte der Referenzwert überschritten werden. Die Bauvorschriften der Bundesländer wurden zumeist schon angepasst und bringen Bestimmungen für die Radondichtheit bei der Errichtung von Neubauten, sowohl für gewerbliche wie für private Bauherren. Dennoch ist das Thema bisher öffentlich wenig bekannt.

Daher startet die AUVA eine Informationsoffensive. Die AUVA hat bereits alle Unternehmen in Radonschutzgebieten angeschrieben und lädt nun zur Informationsveranstaltung im Ötztal ein:

AUVA-Veranstaltungsreihe „Firmen in Radonschutzgebieten“

Inhalt der Veranstaltungen:
+Informationen, welchen Regelungen Firmen vor allem in Radonschutzgebieten unterliegen, und was zu tun ist
+Wie man bauen und sanieren kann, um Radonkonzentrationen möglichst gering zu halten
Fragen werden durch fachkundige Expert:innen beantwortet

Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an:
+Führungskräfte aller Firmen in Radonschutzgebieten oder mit zu erwartender erhöhter Radonbelastung (z. B. Untertage-Bergbau, Wasserwerke, Schauhöhlen, Radonkuranstalten etc.)
+Arbeitsmediziner:innen
+Sicherheitsfachkräfte
+Personen im Tätigkeitsfeld der Vorsorge

Zeit und Ort:
29. März 2022 ab 8:30, AQUA DOME – Tirol Therme Längenfeld, Längenfeld

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