Truthühnermastbetrieb Obsteig
Vollbelegung bei 4.234 Stück Puten
Beim Prozess um die Obsteiger Geflügelfarm wird von der Landesabteilung Agrarwirtschaft von einer deutlich höheren Geflügelzahl als in einem früheren Gutachten der Abteilung Waldschutz ausgegangen.
OBSTEIG. Im Zuge einer Nachbarschaftsbeschwerde gegen den geplanten Geflügelstall im Obsteiger Weiler Wald wurde nun von der Abteilung Agrarwirtschaft eine Stellungnahme abgegeben. Diese geht bei Vollbelegung des 846,81 Quadratmeter großen Stalls von einer Maximalanzahl von 4.234 Puten – bei Biobetrieb von 2.222 Puten – aus.
Im Zuge der Flächenwidmung wurde jedoch vor zwei Jahren von der Abteilung Waldschutz ein Gutachten erstellt, das aufgrund einer "mündlichen Auskunftserteilung" durch den Betreiber von circa 600 Bio-Puten bzw. von einem gesetzlichen Maximum von 843 Stück Puten ausgeht. Auf dieser Grundlage wurde vom zuständigen Gutachter festgestellt, dass die "Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft" "zu vernachlässigen" seien und "keine erheblichen Belästigungen zu erwarten" seien.
Wieviele Puten und Hühner?
Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich durch die unterschiedlichen mittleren Tierlebendmassen. So geht der Waldschutz nicht von unterschiedlichen Wachstumsphasen der Tiere, sondern von einem Durchschnittsgewicht von 21 Kilogramm aus. Bei der bereits bestehenden Hofstelle des Betreibers in der Weilermitte werden derzeit rund 3.000 Masthühner zur gleichen Zeit gehalten, wie ein Gerichtsprotokoll vom Bezirksgericht festhält. Auch hier geht das Waldschutzgutachten mit 1.800 Stück Masthühner von einer deutlich niedrigeren Anzahl an Geflügel aus.
Sollte sich zudem der Betreiber beim geplanten Hühnerbetrieb am Ortsrand zu einer anderen Geflügelart als Truthühner entscheiden und zum Beispiel auf Enten oder Masthühner umsteigen, wären in weiterer Folge mit höheren Geruchsstoffemissionen zu rechnen, so die Landesbehörde weiter. Ob und inwieweit sich diese weitaus höheren Stückzahlen am bereits bestehenden sowie am geplanten Hühnerstall auf das Verfahren auswirken, wird sich indes noch weisen. Derzeit bleibt zudem noch die Auswirkung des nunmehr vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens abzuwarten. Doch dieser Ball liegt nun am Land.
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