Witwer pocht auf Indizien

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SILZ, REUTTE (pc). Es geschah am 9. Juli 1990. Ein Arbeitskollege würgte und erstach eine junge Mutter von zwei Kindern im Außerfern. Der Täter war bald gefasst und legte ein Geständnis ab: In der Absicht, die Frau zu vergewaltigen, habe er Gewalt angewendet, die in dem grausamen Mord mündete. Ermittler und Gerichtsmediziner sicherten und untersuchten damals zahlreiche Spuren am Tatort. Aufgrund des Geständnisses und der Beweislage folgte am 30. Oktober 1991 die Verurteilung des Täters.

Vermeintliche Ungereimtheiten im Gerichtsgutachten machten die Angehörigen aber hellhörig. Walter Föger, der Witwer des Opfers, versucht seit zwei Jahrzehnten, eine Wiederaufnahme des Falles zu erreichen. Die Ermittlungsergebnisse am Tatort und die gerichtsmedizinischen Gutachten sind seiner Meinung nach unvollständig, ja sogar widersprüchlich. Mit seinem Großcousin Wolfram Föger, einem pensionierten Polizeibeamten, durchforstete er akribisch die Akten und unternahm mehrere erfolglose Anläufe, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Der Witwer versteht nicht, warum seine Argumente nicht gehört werden: "Die Tatsache, dass blonde Haarbüschel in der Hand des Mordopfers gefunden wurden, die weder dem Täter noch dem Opfer zugeordnet werden konnten, ist nicht von der Hand zu weisen. Die fraglichen Haare sind nicht mehr vorhanden."

Laut der Gerichtsmedizin und Staatsanwaltschaft sind die fraglichen Beweisstücke tatsächlich nicht mehr in der Asservatenkammer zu finden: Umbauarbeiten und Untersuchungen seien der Grund dafür. Walter Föger hat nun Anzeige gegen Gerichtsmedizin und Staatsanwaltschaft wegen Verdachtes auf Amtsmissbrauch erstattet. Rechtsexperten beurteilen diesen Schritt kritisch, sie geben der Anzeige wenig Chancen. Die Föger-Cousins bleiben weiter kämpferisch: "Viele Indizien weisen auf einen anderen Tatablauf hin. Die Erkenntnisse der Gerichtsmediziner decken sich nur teilweise mit der Version des Täters." Diese Ungewissheit belastet die Familie Föger seit mehr als zwei Jahrzehnten. Föger: "Die Anzeige gegen den damaligen Gutachter Dr. Walter Rabl, dessen heutigen Chef Dr. Richard Scheithauer und die Staatsanwaltschaft ist vergangene Woche erfolgt. Die Anzeige wird an das Landesgericht Innsbruck, den europäischen Gerichtshof und das Justizministerium übermittelt." Markus Lechner, Rechtsvertreter der Gerichtsmediziner, hat gerichtliche Schritte angedroht, sollten die "ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Behauptungen" nicht unterlassen werden. Gegenüber den BEZIRKSBLÄTTERN erklärte Lechner: "Meine Mandanten haben das damalige Gutachten gar nicht erstellt, dieses stammt nachweislich von Prof. Henn." Staatsanwalt Dr. Kurt Spitzer erklärte auf Anfrage: "Das Landesgericht hat sich oft mit dem Fall befasst. Zudem gibt es nach mehr als 20 Jahren keine gesetzliche Verpflichtung, die Beweismittel aufzubewahren. Ich kann nicht nachvollziehen, wer ein Interesse daran haben sollte, irgendetwas zu vertuschen. Die Staatsanwaltschaft hat sich nichts vorzuwerfen." Für alle angezeigten Personen gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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