Parkschaden verursacht – Was tun?
So machen Sie nach einem Unfall bzw. Parkschaden alles richtig

Wenn der Lenker des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, muss das Kennzeichen notiert und der Schaden sofort bei der Polizei gemeldet werden.  | Foto: Foto: Brugger
  • Wenn der Lenker des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, muss das Kennzeichen notiert und der Schaden sofort bei der Polizei gemeldet werden.
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  • hochgeladen von Sandra Haid

Reicht es, wenn ich beim Parken ein Auto beschädige, meine Daten hinter die Windschutzscheibe stecke? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Muss man immer die Polizei verständigen?
Nein, nur wenn es Verletzte gibt. Entsteht nur Sachschaden und die Unfallbeteiligten können sich mit Name und Anschrift ausweisen (z.B. Zulassungsbescheinigung), reicht das aus. Wer trotzdem die Polizei ruft, muss die so genannte „Blaulichtsteuer“ (Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Beschädige ich ein parkendes Auto, reicht es meine Kontaktdaten in die Windschutzscheibe zu stecken?
Wenn der Lenker oder die Lenkerin des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, muss das Kennzeichen notiert und der Schaden sofort bei der Polizei gemeldet werden. Hinterlässt der Verursacher des Parkschadens nur einen Zettel oder fährt womöglich weiter und meldet den Vorfall erst Tage später bei der Polizei, ist das eindeutig Fahrerflucht. Dafür ist eine Geldstrafe zu bezahlen.

Ist es richtig, dass ich für die Unfallmeldung 24-Stunden Zeit habe?
Falsch ist die immer wieder kolportierte "24-Stunden-Frist“, die angeblich für eine Anzeige zur Verfügung steht. Das Gesetz sagt "ohne unnötigen Aufschub“ - und meint das auch so! Zuvor Kinder nach Hause bringen oder einen Arzttermin wahrnehmen und dann erst zur Polizei, wäre schon zu spät. 

Generell gilt: Nach einem Unfall mit Personenschaden ist sofort die nächste Polizeiinspektion zu verständigen.
Ist nach einem Unfall mit reinem Sachschaden ein Datenaustausch nicht möglich, ist ebenfalls, unabhängig vom Verschulden, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeiinspektion zu verständigen.
Auch wenn bei einem Unfall der Lenker des gegnerischen Fahrzeuges Fahrerflucht begeht bzw. man am eigenen abgestellten Fahrzeug Schäden, die von einem anderen verursacht wurden, entdeckt, muss dies sofort bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.

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