Gemeinde verzichtet, Agrar kämpft

Die Gemeinde Jerzens verzichtet auf den Gang zum Höchstgericht, um gleich mehrere Agenden gegen die Agrargemeinschaft Tanzalpe zu beeinspruchen. Damit gaben die Pitztaler ein wichtiges Rechtsmittel aus der Hand, um offene Fragen zu klären. GR Markus Rottensteiner erklärt: "Nich geklärt wurde, was für Konsequenzen entstehen, wenn die Gemeinde nicht zu Ausschuss-Sitzungen der Agrar geladen wird. Auch die Ausgaben im Rechnungskreis I wären zu rechtfertigen, wenn die Einnahmen nicht ausreichen. Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Frage, ob Organe der Agrargemeinschaft dem Grunde nach zu Schadenersatz verpflichtet sind. Diese für die Gemeinde ganz wichtigen Punkte wurden von der Bürgermeisterliste mit 6:5 Stimmen abgewiesen." Der Jerzener Bürgermeister Karl Raich erklärte auf Anfrage: "Ich kann dazu keine Stellungnahme abgeben, weil ich befangen bin und einen Ersatzmandatar nominieren musste." Dass dieser Ersatzmandatar dem "Klubzwang" folgte, verwundert die Opposition wenig, wurde doch Ex-Vize-Bgm. Stefanie Heidrich unsanft aus dem Amt komplimentiert, nachdem sie die Linie der Bürgermeister-Fraktion verlassen hatte. In der kommenden Sitzung sollen weitere Fragen zur Agrar entschieden werden, die Hoffnung auf eine Lösung im Sinne der Gemeinde ist aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Gemenderat gedämpft. GR Daniel Reinstadler: "Es geht um Substanzerlöse aus verpachteten Grundstücken und den Holz-Überling. Unsere Agrarier verkaufen das Holz, das sie selbst nicht benötigen, was unserer Rechtsmeinung, bzw. jener von Dr. Brugger, widerspricht." Der Jubel der Agrargemeinschaft Tanzalpe über angeblich neue Dokumente und damit auch neuer Bewertungsgrundlagen scheint aber verfrüht. Der Landesagrarsenat hat erneut festgestellt, dass es sich um eine Gemeindeguts-Agrar handelt, neue Ansprüche daher nicht abzuleiten sind. Die Agrarier wollen dennoch alle rechtlichen Schlupfwinkel ausleuchten. Tatsache ist, dass der Agrar-Antrag, alle Mitglieder in das Feststellungverfahren miteinzubeziehen, vom LAS abgelehnt wurde. Damit kann nun nicht jedes einzelne Mitglied das Verfahren erneut anstrengen und somit in eine Ewigkeits-Schleife zu befördern.

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