Schwein-Sager: Bedingte Geldstrafe für Markus Wilhelm

SÖLDEN (hwe). Mit einem Schuldspruch für Tiwag-Gegner Markus Wilhelm aus Sölden endete vorige Woche der Schwein-Sager-Prozess am Landesgericht Innsbruck. Wilhelm wurde wegen übler Nachrede verurteilt. Richter Peter Friedrich brummte ihm, auf drei Jahre bedingt, eine Geldstrafe in Höhe von 980 Euro auf.

Es hat nur Kopfschütteln über dieses Urteil gegeben im Verhandlungssaal. Der Richter war auch nicht in der Lage, es zu begründen, sagte Wilhelm in seiner Stellungnahme gegenüber den BEZIRKSBLÄTTERN. Und weiter: Wenn van Staa sich über meine Verurteilung jetzt freut, freut er sich zu früh. Dieser Schuldspruch kann nicht halten. Wir haben auch schon volle Berufung eingelegt. In der Verhandlung ist herausgekommen, dass der leitende Oberstaatsanwalt, der ein Vertrauter van Staas ist, der Staatsanwaltschaft die Weisung erteilt hat, mich zu verfolgen. Da kann in der nächsten Instanz noch so einiges ans Licht kommen...

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