Urteil gegen Agrarkritiker Stern

"Das Landesgericht übernimmt offensichtlich ungeprüft einen Anwaltsfehler in einen Rekursbeschluss. Der Anwalt der Rekurswerber, das sind die Agrargemeinschaft Obermieming und 37 Anteilsberechtigte, verwechselte, ob wissentlich oder irrtümlich sei dahingestellt, einen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Agrar mit einem Bescheid. Der Beschluss wurde rechtskräftig. Zum Schaden der Gemeinde Mieming", so der Mieminger GR Ulrich Stern. Für diese Aussage wurde Stern nun rechtskräftig auf Unterlassung geklagt und verurteilt.

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