Wahlkarten Informationen

BEZIRK IMST (sz.). Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, können eine Wahlkarte beantragen. Für die Beantragung einer Wahlkarte ist die Erteilung einer Vollmacht nicht möglich. Der Antrag ist schriftlich bis spätestens Do., dem 4. März, oder mündlich bis spätestens Di., dem 9. März, bei der Gemeinde zu stellen. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Die Wahlkarten werden ab 4. März ausgestellt und können entweder bei der Gemeinde persönlich oder von einer vom Antragsteller bevollmächtigten Person abgeholt oder bei Angabe einer Zustelladresse zugesandt werden. Die gültig ausgefüllte Wahlkarte ist rechtzeitig auf dem Postweg (Portokosten trägt die Gemeinde) an die Gemeinde zu übermitteln, so dass die Wahlkarte spätestens am 12. März 2010 dort einlangt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wahlkarten ausschließlich auf dem Postweg an die Gemeinde übermittelt werden dürfen.

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