Die AK Tirol informiert
Betriebe müssen für frühe Sperrstunde Entschädigung zahlen

Erwin Zangerl (AK-Präsident): "Wir hatten in den ersten sechs Wochen nach Beginn der Krise an die 70.000 Beratungen telefonisch und via eMail." | Foto: Friedle
  • Erwin Zangerl (AK-Präsident): "Wir hatten in den ersten sechs Wochen nach Beginn der Krise an die 70.000 Beratungen telefonisch und via eMail."
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  • hochgeladen von Petra Schöpf

Herabsetzung der Sperrstunde auf 22 Uhr: Betriebe müssen Beschäftigten ausgefallene Stunden bezahlen.

TIROL. Die neue Verordnung, mit der die Sperrstunde in der Gastronomie auf 22 Uhr vorverlegt wird, hat Auswirkungen auf Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Was fehlt, ist eine klare Regelung, wie die Betriebe ihre Kosten für zu bezahlende Ausfallstunden ersetzt bekommen“, betont AK Präsident Erwin Zangerl.
Die Sperrstunde für das Gastgewerbe sowie für gastronomische Einrichtungen in Hotels und in sonstigen Beherbergungsbetrieben wird in Tirol ab heute auf 22 Uhr gesenkt. Gäste dürfen diese Betriebstätten nur mehr zwischen 5 Uhr und 22 Uhr betreten.

Davon betroffen sind auch die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu informiert die AK Tirol:
Falls Arbeitsstunden von Beschäftigten durch diese Betretungsverbote im Hotel- und Gastgewerbe ausfallen, müssen diese von den Arbeitgebern bezahlt werden. Allerdings dürfen Arbeitgeber für diese Ausfallstunden den Verbrauch von vorhandenen Zeitguthaben anordnen.
Eine Anordnung von Urlaubsverbrauch wäre aber unzulässig, da die kleinste Einheit des Urlaubsrechts ein ganzer Tag ist und daher nicht stundenweise Urlaub verbraucht werden darf.
Auch Minusstunden dürfen für die Ausfallstunden nicht gerechnet werden.

Wo bleibt der Rechtsanspruch auf Kostenersatz?

„Es braucht klare und eindeutige Regelungen, wonach die Betriebe einen Rechtsanspruch auf Ersatz der Kosten für die zu bezahlenden Ausfallstunden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben“ fordert AK Präsident Erwin Zangerl. „Denn es darf nicht sein, dass Maßnahmen, die uns alle schützen, zu Lasten des ohnehin schon schwer getroffenen Hotels- und Gastgewerbes und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzt werden.“

AK Tirol hilft

Wenn mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nunmehr neue Vereinbarungen abgeschlossen werden, sollten diese vor der Unterschrift jedenfalls von einem Arbeitsrechtsexperten geprüft werden. „Sollten sich Streitfälle ergeben, werden wir jedenfalls Rechtsschutz für Musterverfahren gewähren“ kündigt AK Präsident Erwin Zangerl an.
Die Expertinnen und Experten der Arbeitsrechtlichen Abteilung der AK Tirol helfen unter 0800/22 55 22 – 1414.

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