David im Kampf gegen Goliath

Foto: Gstraunthaler
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NASSEREITH (sz). Am 2. Jänner 2007 übergab Peter Hausberger seinen Tischlereibetrieb in Nassereith, samt Firmenkonto bei der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG (VB) an seinen Sohn Christian und verabschiedete sich in die Pension. Zu diesem Zeitpunkt wies das Firmenkonto ein Minus in Höhe von rund € 60.000,- auf.

Drei Jahre später überwies der Pensionist seinem in Chile lebenden Sohn André 28.000 Euro von eigenen Pensionskonto zur Unterstützung und plante Zeitgleich einen Besuch. Das Geld kam jedoch nie an: „Ich habe in Chile versucht Geld abzuheben und plötzlich funktionierte die Karte nicht mehr. Auch das Geld kam nie an“, so der Pensionist.

Ursachenforschung
Aufgrund eines geplatzten Auftrages eines Großkunden schlitterte die Tischlerei während dieser Zeit nämlich in den Konkurs und hinterließ einen Schuldsaldo von € 23.689,-. „In diesen Jahren war das Konto zweimal im Plus und somit die Altschulden getilgt“, so Hausberger. Die Bank bezeichnet dies als „Schwankungen“ und fügt an: „Für das rechtsgültige Bestehen eines Kreditrahmens ist der jeweils unter der Zeit aushaftende Saldo unerheblich. Selbst Schwankungen in der Ausnützung des Kreditrahmens sind charakteristisch für das Produkt Kontokorrentkredit.“ In den folgenden Tagen wurde dieser Schuldenstand mit dem Geld vom Privatkonto von Peter Hausberger durch die Volksbank beglichen. Daher wurde auch die Überweisung rückgängig gemacht. Erst nach mehreren Telefonaten von Chile aus mit der Rechtsabteilung wurde über die derzeitige Sachlage informiert.

Altschulden
Die Bank sieht sich im Recht und beruft sich auf den Paragraphen 38 und 39 des Unternehmergesetzbuches (UGB). Diese besagen, dass der Übergeber der Firma für „Altschulden“ bis zu fünf Jahren haftbar gemacht werden kann. „Für diese Altschulden, die zum Zeitpunkt der Übergabe eindeutig bestanden haben, wurde Peter Hausberger fristgerecht gemäß den vorgenannten Paragraphen aus seiner Nachhaftung in Anspruch genommen“, heißt es in der Stellungnahme der VB. In einem Mahnschreiben vom 22.12.2009 sei er auf diesen Vorgang hingewiesen worden. Auch vorher wurde der Sohn Christian mündlich auf diese Maßnahme aufmerksam gemacht. André Hausberger: „Mein Vater besuchte mich in Chile und konnte somit das Schreiben nicht entgegen nehmen. Zudem wurde das Schreiben per Poststempel erst am 4. Jänner 2010 übermittelt. Mein Vater hatte keine Möglichkeit zu reagieren. Als die Bank mahnte, wurde lediglich der Betriebsinhaber (Christian) gemahnt.“

Verschiedene Ansichten
Auch das Telefonat mit der Rechtsabteilung, habe erst am 4. Jänner stattgefunden. Dass sich die Familie in Chile befand, sei der Bank nicht bekannt gewesen. „Die Abbuchung erfolgte am 4. Jänner. Die Sperrung des Kontos am 28.12.2009, am Tag der Konkursanmeldung“, so der Pensionist. Die Rechtsabteilung der VB hält fest, „dass sich die Aufrechnung von Verbindlichkeiten einer in Haftung gezogenen Person gemäß unserer AGB's auf das gesamte auf Konten in unserem Hause erliegende Vermögen dieser Person erstreckt. Somit konnte das Konto in Aufrechnung gezogen werden“.

Anders sieht das André Hausberger: „Wenn mein Vater den Forderungen der Bank nicht nachkommt, muss die Bank das Geld gerichtlich einfordern.“ Eine außergerichtliche Einigung ist nicht in Sicht.

Keine Einigung
„Die Erklärung des Pfandrechts und die Erklärung der Aufrechnung, (...), sind ordnungsgemäß und in rechtlich zulässiger Weise erfolgt. Dies mag auch mit ein Grund sein, weshalb Peter Hausberger die Beschreibung des Rechtsweges scheut“, so die Volksbank.

„Ich will alle Möglichkeiten durchspielen, bevor ich klage. So einen Fall hat es so noch nicht gegeben. Dieser Prozess würde vor dem OGH landen, sich über viele Jahre ziehen und wäre mit hohen Kosten verbunden. Aber wir werden klagen“, meint Peter Hausberger. Einigkeit zwischen beiden Fronten besteht nur in einem: „Die Causa rund um das Konkursverfahren und um die gezogene Nachhaftung des Übergebers lässt sich auf die bloße Rechtsfrage der Auslegung der §§ 38 und 39 UGB fokussieren.“

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