Grundverkauf in Mieming: Vieles unklar

grundstueck_meiming | Foto: Symbolbild: BB Archiv

961 m²: Gemeinderat Mieming segnet Kaufvertrag zwischen Agrar und Privatperson ab

Um die Agrargemeinschaften ranken sich weiterhin offene Fragen, wie die jüngste Debatte im Mieminger Gemeinderat gezeigt hat. Trotzdem wurde ein Grundstücksverkauf abgesegnet, bei dem die Weichen noch vor dem VfGH-Erkenntnis vom 11. 6. 2008 gestellt worden sind.

MIEMING (hwe). Normalerweise ist ein Grundstückskauf in wenigen Tagen oder Wochen erledigt. Die Vertragspartner genießen Rechtssicherheit. Wenn aber eine so genannte Gemeindeguts-Agrargemeinschaft ein Grundstück verkauft, dann bleiben einige, teils brisante Fragen offen. Das zeigt auch das jüngste Fallbeispiel in Mieming, das der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung diskutiert hat.

Da ist was nicht in Ordnung
Vor 40 Jahren hat die Agrargemeinschaft Obermieming einem Bürger das Nutzungsrecht für ein 961 m² großes Grundstück eingeräumt. Der Sohn des Miemingers glaubte, die als Bauland gewidmete Fläche, die an das Hauptgrundstück angrenzt, ist bereits im Eigentum der Familie. Doch die Mutter soll Bedenken gehabt haben. Das könne nicht in Ordnung sein, soll die Frau eingeworfen haben. Eigentümer war freilich nach wie vor die Agrargemeinschaft Obermieming.

Nichts verbrochen
Der Sohn wollte nun klare Besitzverhältnisse und bekundete Kaufinteresse. Man einigte sich auf einen Quadratmeterpreis von EUR 50,-, macht EUR 48.050,- für das attraktive Baugrundstück. Der Vertrag entstand 2007, also vor dem VfGH-Erkenntnis 2008. Expertengutachten aus dem Jahr 2007 untermauern, dass der Vertrag korrekt sei. Das Rechtsgeschäft ist im guten Glauben entstanden. Ich bin der Meinung, da ist nichts verbrochen worden und daher sollte sich der Gemeinderat nicht in den Weg stellen, betonte Bürgermeister Siegfried Gapp. Andererseits gebe es noch immer keinen Bescheid, ob die Agrargemeinschaft Obermieming eine so genannte Gemeindeguts-Agrargemeinschaft ist. Letztlich segnete der Gemeinderat den Kaufvertrag mit Stimmenmehrheit ab.

Offene Fragen
Unzufrieden zeigten sich die Mieminger Mandatare darüber, dass das Land bzw. die Soko-Agrar noch immer keine klaren Richtlinien und Grundlagen für eine mögliche Neuregulierung geliefert haben. Zahlreiche offene Fragen wurden in die Debatte eingeworfen: Müssen wir jetzt die Agrar-Unterlagen der vergangenen zehn Jahre aufrollen, oder sollen 20 Jahre aufgerollt werden, oder sollen gar allen Grundstücksbewegungen seit 1968 erhoben werden? Und wer übernimmt die Kosten? Es ist ja nicht zumutbar, dass sich jemand ehrenamtlich in seiner Freizeitmit dieser Sache beschäftigt. Um was geht es überhaupt? Um die Substanznutzung, um die Erträge, wie wird das Geld aufgeteilt? Ist die Gemeinde überhaupt einverstanden mit dem, was das Land aufrollen will? GR Josef Rauch warf ein: Es kann nicht sein, dass man sich mit den vergangenen zehn Jahren zufrieden gibt. Das Land, das offenbar nur zehn Jahre aufrollt, macht das aus Bequemlichkeit.

Fall soll untersucht werden
Für GR Ulrich Stern gibt es weitere Probleme: Die Agrar hat nicht nur seltsame Nutzungsrechte gewährt. Was nicht nachvollziehbar ist, sind die völlig unterschiedlichen Verkaufspreise. Erst heuer im März wurde ein Baugrundstück an Verwandte eines Agrar-Mitglieds um EU 23,- /m2 verkauft. Der Verkehrswert dürfte um das Zehnfache höher sein. Ein untersuchenswerter Fall.

Tirols Agrarrechtsexperte Andreas Brugger sagt grundsätzlich: Als Aufsichtsbehörde der Mieminger Agrargemeinschaften hat die Landesregierung dafür zu sorgen, dass die Gemeinde Mieming den vollen Verkehrswert aller aus ihrem Gemeindegut verkauften Grundstücke erhält.

Zur Sache
Experte Andreas Brugger stellt fest: Agrargemeinschaften unterliegen der Aufsicht der Agrarbehörde. Die Satzungen der Agrargemeinschaften verlangen, dass ihr Vermögen bestmöglich zu verwalten ist. Eine Verschleuderung von Grundbesitz, wie es in Mieming passiert, widerspricht klar den Satzungen. Die Agrarbehörde hätte handeln müssen.

Kommentar von Helmut Wenzel:
Grünzone landet in der Grauzone

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