Putenmastbetrieb Obsteig
Gutachten aufgrund falscher Voraussetzungen?

Wieviele Puten tatsächlich nach Fertigstellung in dem Stall mit 1.158,78 Quadratmeter Nutzfläche untergebracht werden dürfen, wird nun geprüft. | Foto: Kurt Stengg
  • Wieviele Puten tatsächlich nach Fertigstellung in dem Stall mit 1.158,78 Quadratmeter Nutzfläche untergebracht werden dürfen, wird nun geprüft.
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Da die Gemeinde Mötz Sorge um ihre nahegelegenen Trinkwasserquellen hat, wurde bei der Landesgeologie ein Gutachten zur geplanten Geflügelfarm im Obsteiger Weiler Wald in Auftrag gegeben. Die angegebene Höchstzahl an Puten, die dem Gutachten zugrundeliegen, wird nun noch einmal überprüft.

OBSTEIG. Das Gutachten der Landesgeologie geht von rund 850 Puten aus und damit von einem Fünftel der Tiere, die in einem anderen Gutachten des Landes aufgrund der Größe des Stalls berechnet wurden. "Es wird dabei seitens des Antragstellers davon ausgegangen, dass sich max. 250 Puten zeitgleich im Freien auf der Gp. 5547 bewegen werden", so die Landesgeologie.

Laut Bezirkshauptmannschaft Imst sei daher "aus derzeitiger Sicht keine unmittelbare negative Auswirkung auf die Wasserversorgungsanlage Mötz durch landwirtschaftliche Nutzungen in Wald ableitbar". Doch grundsätzlich, so die BH weiter, könne ein Zusammenhang zwischen der landwirtschaftlichen Nutzung und den Quellen "nicht ausgeschlossen werden". Als "Vorsorge" würden die Quellen "weiterhin genau beobachtet". Erst bei 3000 Puten wäre die Grenze für Intensivtierhaltung erreicht, wobei hier auch der bestehende Stall in der Weilermitte miteinberechnet und im Falle dementsprechend umgewidmet werden müsste.

Stückzahl ungewiss

Weder hat die Gemeinde einen Raumordnungsvertrag unterzeichnet, noch ist eine Zahl im Zuge der Flächenwidmung vorgeschrieben worden. "Warum soll die Gemeinde Auflagen machen, wieviele Tiere er halten darf? Die Gemeinde schaut nur, ob das Bauvorhaben der Bauordnung entspricht. Es ist auch nicht festgelegt, dass es ein Biobetrieb sein muss", so die Obsteiger Amtsleiterin Leonore Thurner. Aber dies sei offenkundig und tue auch nichts zur Sache. Dem Mötzer Bürgermeister Michael Kluibenschädl ist das zu wenig, geht es doch um das Trinkwasser seiner Gemeinde: "Ich weiß nicht, von welcher Menge wir reden. Das ist für mich keine Lösung. Wie kommen wir als Mötzer dazu, unser Wasser zu behandeln, wenn wir im Nachhinein sehen, dass es verunreinigt ist."

Auch Landtagsabgeordneter Markus Sint versteht die Vorgangsweise der Behörde nicht: "Eigentlich sollte man so etwas nur bauen dürfen, wenn man negative Auswirkungen ausschließen kann. Die Gutachten sind aufgrund völlig falscher Voraussetzungen entstanden." Man müsse vom möglichen Höchstbesatz an Tieren ausgehen, denn es sei "lebensfremd" anzunehmen, dass jemand einen Stall für über 4000 Puten baut und dann nur 800 unterbringt.

Weitere Gutachten

Wie hoch dieser "Höchstbesatz" nun wirklich ist, wird derzeit geprüft, wie Wolfgang Nairz von der Landesabteilung Wasserrecht erklärt: "In meinem Verfahren werde ich prüfen, wieviele Tiere in Freilauf gehalten werden dürfen und wie diese die Trinkwasserquellen beeinträchtigen. Wenn 3.000 Stück Puten möglich sind, müsste auch das hydrogeologische Gutachten entsprechend überarbeitet werden", so Nairz. Man warte nun für weitere Ermittlungen auf ein agrarwirtschaftliches und ein chemisches Gutachten.

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