VIDEO: Der Einkauf im Internet ist relativ risikolos möglich

Christian_Linser_2 | Foto: Foto: Geisler

Imster Rechtsanwalt Christian Linser im BEZIRKSBLATT-Interview

Verheißungsvoll ist die Warenwelt in den Weiten des Internet. Was man beim Einkauf beachten sollte, erzählt Rechtsanwalt Christian Linser.

BEZIRKSBLATT: Über was stolpern die Leute beim Einkauf im Internet?
CHRISTIAN LINSER:
Wir haben das Problem, dass die Leute die Ware schon bezahlen, bevor sie diese erhalten. Das Geld ist über den Tisch und die Ware kommt nicht. Da gibt es Fälle, wo jemand einen hochwertigen Fernseher über das Internet bestellt und bezahlt hat. Die Firma ist eine Luxemburger Gesellschaft mit Filiale in Deutschland und das Gerät ist nie angekommen. Da besteht die Möglichkeit des Gerichtsstands im Inland. Der Einkauf im Internet ist relativ risikolos möglich, weil es in Österreich ein Rücktrittsrecht im Fernabsatz gibt. Innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware kann man ohne Begründung zurücktreten.

BB: Wie sollte man Internetkäufe zahlungsmäßig abwickeln?
LINSER:
Prinzipiell sollte man versuchen, nach Erhalt der Ware mit Rechnung zu zahlen. Wenn das nicht möglich ist, kann man versuchen, eine Zahlung mit der Kreditkarte vorzunehmen. Da besteht die Möglichkeit, innerhalb von 42 Tagen nach Abbuchung das Geld wieder rückbuchen zu lassen, das müssen die Kreditkartengesellschaften machen. Sonst würde ich ab jedem namhaften Betrag empfehlen, wenn Rechnung beziehungsweise Kreditkartenzahlung nicht möglich sein sollte, ein Treuhandmodell zu benutzen.

BB: Welche anderen Fälle begegnen Ihnen als Rechtsanwalt in Zusammenhang mit dem Internet?
LINSER:
Da gibt es Fälle wo Leute auf Internetseiten abgebildet sind, gegen ihren Willen. Der Eingriff in das Recht am eigenen Bild passiert nicht selten. Beispielsweise wo Kameras laufen, bei denen über die Grenze in den Nachbargarten gefilmt wird.

Zur Sache 1
Der Imster Rechtsanwalt Chris-tian Linser unterrichtet seit mehreren Jahren am IT-Kolleg in Imst in Sachen Internetrecht (E-Commerce, Datenschutz...). Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten als Rechtsanwalt gehört auch dieser Bereich in vielen Fällen zum täglichen Arbeitsalltag.

Zur Sache 2
Eltern haften nicht für alles

Gerade das Problem der Internet-Tauschbörsen bereitet vielen Erziehungsberechtigten Probleme, denn sie wissen oftmals nicht, was der Nachwuchs am Computer im Kinderzimmer macht. Hier geht die Musik- und Filmindus-trie oft rigide vor in Sachen Urheberrecht und stellt Forderungen in beträchtlicher Höhe. Seit letztem Jahr hat sich der Oberste Gerichtshof mit einem derart gelagerten Fall befasst und das Urteil hat manche Eltern beruhigt. Wenn die Eltern nicht wissen, was da passiert und daher auch keine Vorsorgemaßnahmen treffen können, dann kann man nicht von Vornherein sagen, dass die Eltern haften müssen. Das führt in in solchen Fällen oft zu einer außergerichtlichen Bereinigung, wobei eine Pauschale angeboten wird. Allenfalls ist es so, dass man die Zahlung ganz verweigern kann, erzählt Rechtsanwalt Linser über das Urteil. Mehr dazu gibt es auf www.meinbezirk.at mit einem Video des Imster Rechtsanwaltes.

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