Selbstbestimmung durch Patientenverfügung
Holland: Gericht gestattet Tötung durch Ärztin
FAZ.net berichtet vom Freispruch einer Ärztin in Holland, die eine Patientin getötet hat. Der Gatte der Patientin hat das verlangt, weil eine entsprechende Patientenverfügung vorlag. Im selben Artikel wird auch über das Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.20 berichtet, in welchem festgestellt wird, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließt. Eigentlich ein Tsunami, dessen Wellen aber vorerst von Corona überspült wurden.
in Österreich
Das holländische Urteil wäre in Österreich derzeit undenkbar, weil hierzulande auch per Patientenverfügung nicht verlangt werden darf, was gesetzlich verboten ist. Und Tötung auf Verlangen ist in Österreich verboten.
Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof wird sich mit dem Thema Sterbehilfe (assistierter Suizid) befassen, sodass mit Spannung erwartet werden darf, wie hierzulande das Selbstbestimmungsrecht gesehen wird, das auch dem österreichischen Patientenverfügungsgesetz inne wohnt.
ich bestimme was ich will
Sowohl das holländische als auch das deutsche Urteil zeigen welche Bedeutung dem Selbstbestimmungsrecht bei medizinischer Behandlung zukommt. Man wendet es nicht nur an, wenn man eine Patientenverfügung macht, oder erst wenn die Patientenverfügung wirksam wird, weil man seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann. Es kommt zum Beispiel auch zum Einsatz, wenn ich bestimme, eine Erkältung lieber mit Hausmitteln zu behandeln als mit dem ärztlich verschriebenen Antibiotikum. Beide Urteile zeigen aber auch, dass man mit seinem Recht sorgsam umgehen muss. Und das macht man, indem man sich immer wieder gedanklich damit beschäftigt und seine Überlegungen mit Angehörigen bespricht. Corona ist eine gute Gelegenheit dazu, weil man "üben" kann, "bei welchem Verlauf würde ich welche Verfügung treffen". Dabei hilft Ihnen die Sammlung von Statements, Interviews, Links und Kommentaren zu Patientenverfügung und Corona, zusammengestellt von Dr. med. Wilhelm Margula. Hier als e-Book kostenlos erhältlich.
Das Recht auf Selbstbestimmung beinhaltet zugleich die Pflicht zu bestimmen. Wer nichts bestimmt, der verfügt damit, dass andere für ihn oder über ihn werden entscheiden müssen. Das bedeutet, anderen diese Gewissenslast mitzugeben.
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