Performance-Unterschiede bei Abfertigung neu
Potenzial der Mitarbeitervorsorge zum Wohle der Belegschaft optimal nutzen
Seit 01.01.2003 ist die Abfertigung neu gesetzlich verankert, wonach laut Beitragspflicht 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts auf ein Vorsorge- bzw. Abfertigungskonto für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingezahlt werden. In Österreich gibt es dafür acht verschiedene Vorsorgekassen, die – wie der neutrale GPA-Rechner zeigt –, Unterschiede betreffend Performance und Verwaltungskosten aufweisen. Für das Unternehmen wiederum ist es unerheblich in welche Kasse das Geld fließt.
„Bis 30. Juni besteht noch die Möglichkeit die Vorsorgekasse durch Unterschrift der Geschäftsführung zu wechseln, damit diese im nächsten Jahr für die gesamte Belegschaft umgestellt wird“, sagt Gerald Weilbuchner, Vorstand der Österreichischen Finanzberatungs Genossenschaft (ÖFBG). Weilbuchner weiter: „Gerade für Personen, die über eine lange Zeit in eine gewisse Kasse einzahlen, können sich erhebliche Unterschiede im Auszahlungsbetrag ergeben. Wir begleiten Unternehmen gern bei einem unbürokratischen und reibungslosen Wechsel – zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!"
Die VBV Vorsorgekasse hat in den letzten 20 Jahren im Durchschnitt 2,38 Prozent per anno erzielt, wobei der Branchenschnitt bei 2,10 Prozent zu liegen kommt.
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