Gemeinderat bestätigt
Flächenumwidmung in Wohnzone beim Börseviertel kommt
Die Gemeinderatssitzung am 22. Mai hat darüber beschlossen, ob einige Adressen in der Nähe des Börseviertels in die Wohnzone aufgenommen werden sollten. Eine Flächenumwidmung hin zu einer Wohnzone soll dabei helfen, Wohngebiet zu schützen.
Artikel aktualisiert am 27.Mai, 16:30
WIEN/INNERE STADT. In der Gemeinderatssitzung vom 22. Mai wurde beschlossen, dass diverse Adressen rund um die Werdertorgasse in die "Wohnzone" aufgenommen werden, um den Wohnraum im Ersten längerfristig zu schützen.
Durch den Bezirksrat wurde dazu letzte Woche eine Stellungnahme an den Gemeinderat übermittelt. MeinBezirk.at berichtete:
Die Abstimmung wurde mit einem ähnlichen Ergebnis wie bei der Stellungnahme auf Bezirksebene beschlossen: Dafür gestimmt haben die Parteien der Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS. Dagegen stimmte die FPÖ, welche auf Bezirksebene davon ausging, dass der Antrag abgelehnt wird und auch hier schon gegen die Stellungnahme gestimmt haben. Eine Gegenstimme kam auch durch den wilden Abgeordneten Wolfgang Kieslich.
Was ist die Wohnzone?
Eine Wohnzone soll Adressen vor der zweckfremden Nutzung schützen. Orte innerhalb einer Wohnzone stehen unter gesonderter Regelung. Eine Wohnung in einer solchen Zone kann schwieriger wieder zu einer Bürofläche umgewidmet werden. Damit soll dafür gesorgt werden, dass der Wohnraum im Bezirk auch weiterhin Wohnraum bleibt.
Außerdem soll es Anbietern für Ferienunterkünften wie Airbnb schwieriger gemacht werden, Wohnraum illegal für touristische Zwecke zu nutzen, indem Wohnungen rechtswidrig für kürzere Zeit vermietet werden. Wohnungen innerhalb einer Wohnzone können ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr so einfach über einen Zeitraum von 90 Tagen vermietet werden, wenn die Wohnung nicht selbst genutzt wird. Diese Änderung wurde in der Bauordnungsnovellierung am Anfang des Jahres vom Wiener Landtag beschlossen.
Nicht nur gegen Kurzzeitvermietungen
In einer Wortmeldung durch Selma Arapović (NEOS) in der Gemeinderatssitzung wurde durch die Abgeordnete unterstrichen, dass es bei der Wohnzone nicht um die Verhinderung von illegalen kurzzeitigen Vermietungen gehen sollte. "Die Wohnzone als solche stammt aus den 80er, 90er Jahren, wo Aussiedlungen von Wohnungen in der Inneren Stadt zugenommen haben. Das Ziel einer Wohnzone war es, den Wohnraum zu schützen. Aber die Wohnzonen zu verwenden, um gegen Kurzzeitvermietungen vorzugehen, ist falsch", so die Abgeordnete.
Arapović begrüßt, die kürzlichen Änderungen der Bauordnung und appelliert, mit einer Verleihung von Wohnzonen vorsichtig umzugehen. Laut ihr kann eine solche Flächenumwidmung dazu führen, dass eine Durchmischung von Wohnraum und Gewerben unmöglich wird.
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