Nierscher vorläufig gerettet
Lange war der letzte verbliebene Heurige in Pötzleinsdorf geschlossen. Doch nun sieht es so aus, als ob der Betrieb zumindest für die nächste Zeit gesichert wäre.
(rg). Schon seit Beginn dieses Jahres war es still und finster in dem bekannten Lokal in der Pötzleinsdorfer Straße 97. Auch die Website konnte nicht mehr aufgerufen werden. Doch nun hat es eine neue und positive Wendung gegeben. Seit vorletzter Woche ist es nun wieder möglich, den auch als „Nierscher“ bekannten Heurigen zu besuchen. „Vorläufig ist der Betrieb noch auf die Zeit von Donnerstag bis Samstag zwischen 16 und 22 Uhr beschränkt“, erläutert der mit der Abwicklung des Falles betraute Rechtsanwalt Georg Kahlig. „Wir bemühen uns aber, sobald es irgend möglich ist, die Betriebszeiten weiter auszudehnen.“
Auch das Angebot an Getränken und Speisen ist vorerst stark eingeschränkt, soll aber ebenfalls im Laufe der Zeit ausgedehnt werden. „Warme Küche gibt es ebenfalls noch nicht. Es ist eigentlich wie zu den Anfangszeiten des Heurigens“, schmunzelt Kahlig. Das Lokal wird auch nicht, wie es bereits beim vorigen Pächter üblich war, während der schwächeren Wintermonate zugesperrt werden, sondern geöffnet bleiben. „Der Betrieb jedenfalls wird jetzt erst einmal so lange fortgeführt, wie es wirtschaftlich geht “, so der Rechtsanwalt. Er hoffe jedenfalls auf recht zahlreichen Besuch und „die ersten Reaktionen der Passanten waren auch durchwegs positiv“, freut sich Kahlig.
Neuer Pächter gesucht
Auch wenn der Betrieb also temporär gesichert scheint, so ist der als Masseverwalter beauftragte Rechtsanwalt daran interessiert, möglichst schnell einen neuen Pächter für das Objekt zu finden. Auch wenn ein paar Interessenten schon einmal angefragt haben, echte Übernahmeangebote gibt es bislang jedenfalls noch nicht. „Sollten sich Interessierte finden, stehe ich natürlich für eine Besichtigung jederzeit zur Verfügung. Sämtliche Unterlagen und Geschäftsaufzeichnungen können gleichfalls bei mir jederzeit eingesehen werden.“ Vorbehaltlich etwaiger Auflagen, die sich aufgrund noch ausstehender Gutachten ergeben könnten, kann der Heurige also sofort übernommen werden.
Konkurs war notwendig
Der Grund für die plötzliche Schließung war, entgegen anderslautenden Gerüchten, eine schwere Erkrankung des bisherigen Pächters, die eine Fortführung des Betriebes unmöglich machte. Dank des Entgegenkommens der Besitzer und der für das Konkursverfahren zuständigen Richterin wurde aber die Erlaubnis für die Wiederaufnahme des Betriebes erteilt. Das ist schon allein im Sinne der Gläubiger. Aber auch die Wichtigkeit des Heurigens für die Gegend war mit ausschlaggebend für das Engagement des Rechtsanwaltes für eine schnelle Wiedereröffnung.
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