Mieterin muss vor Gericht
Streit zwischen Wienerin und Hausverwaltung landet vor dem Kadi
Es begann alles im Oktober des Vorjahres und endet nun mit einem Gerichtsverfahren Mitte Dezember. Die 32-jährige Astrid B. wird von ihrer Hausverwaltung verklagt. Der Grund sind alte Fenster.
Kundmanngasse im 3. Bezirk: Dort zog Astrid B. vor über einem Jahr in eine neue Wohnung ein. Noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrags wurde der Marketing-Managerin versichert, dass die alten Fenster ausgetauscht würden. Ein ganzes Jahr lang musste die 32-Jährige darauf warten. „Ich habe deshalb die Miete um 25 Prozent reduziert“, erzählt sie im BZ-Interview. Das wurde der Wienerin zum Verhängnis.
Forderung von 1.500 Euro
Ihre Hausverwaltung klagt nun den Mietrückstand von 1.500 Euro vor dem Bezirksgericht ein. Rechtlich ist eine Mietzinsänderung nicht in allen Fällen gedeckt, sondern nur dann, wenn beispielsweise die Fenster undicht sind. Genau daran könnte es in Astrid B.s Fall scheitern, denn die Hausverwaltung pocht darauf, dass dies nicht der Fall war, sondern die Fenster sich nur schwer öffnen und schließen ließen. „Da im Endeffekt ein Richter über den Prozentsatz der angemessenen Mietzinsminderung entscheidet, empfiehlt es sich, den einbehaltenen Teil der Miete auf ein Sparbuch zu legen, damit es dann im Falle einer Nachzahlung zu keinen bösen Überraschungen kommt“, erklärt BZ-Immobilien-Experte Peter Nemeth.
BZ-Experte hilft bei allen Immo-Fragen
Exklusiv für BZ-Leser: Peter Nemeth steht Ihnen bei allen Immo-Problemen – sei es mit Ihrer Hausverwaltung oder mit Ihrem Nachbarn – bei. Am Montag, den 22. November, ist der BZ-Experte von 16.30 Uhr bis 19 Uhr unter der Telefonnummer 0699/13 99 0712 für Sie erreichbar. Wir bitten um Verständnis: Anrufe außerhalb der BZ-Immobiliensprechstunde können leider nicht entgegengenommen werden.
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