Strafe für laute „Kimmy“
Polizistin ließ Frauerl 150 Euro wegen Lärmbelästigung blechen
Hunde, die bellen, beißen zwar angeblich nicht, können dem Besitzer jedoch ganz schön teuer kommen. Vor allem, wenn sie dies nachts in einem Park tun. So wie im Fall der zwölfjährigen Beagle-Dame „Kimmy“, die laut Auskunft ihres Frauerls beim Spaziergang durch einen Park in Ottakring nicht viel mehr als einen etwas lauteren Knurrer von sich gab – was der wie aus dem Nichts auftauchenden Polizistin dennoch eine saftige Verwaltungsstrafe wert war: 150 Euro wegen ungebührlicher Lärmbelästigung.
Die Hundebesitzerin bezahlte, zumal die Ordnungshüterin forsch behauptete, dass sich Anrainer wegen des Gebells belästigt gefühlt hätten. Eine andere Hundebesitzerin, die eine ähnliche Erfahrung im gleichen Bezirk machen musste, wandte sich an die Rechtsanwältin Katharina Braun, die der Sache nachging: „Auch in diesem Fall hat der Hund, so meine Klientin, nur kurz gebellt. Nur wenn ein Hund das oft und anhaltend tut, kann dies eine ungebührliche Lärmbelästigung darstellen.“
Auch sie glaubt in beiden Fällen an eine überzogene Handlung der Exekutive, warnt jedoch alle Hundehalter: „Laut Gesetz können Strafen von bis zu 700 Euro verhängt werden.“
Am Wachzimmer Ottakring hieß es: „Sehr oft kommt das nicht vor. Wir werden ohnehin erst aktiv, wenn eine Anzeige der Anrainer einlangt.“
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